Danziger Aufdruck-Fälschungen

Die Danziger Strafkammer hatte sich dieser Tage mit einer sehr eigenartigen Angelegenheit zu beschäftigen. Ein hiesiger Oberpostsekretär hatte fünfzehn seltene Danziger Briefmarken mit Unter-druck zu einem sehr erheblichen Preise aus privater Hand erworben. Es stellte sich schließlich heraus, dass der Unterdruck auf den Briefmarken, die alle von gleichen Wert waren (es handelte sich um die 60-Pfennig schräg, die sogen „Innendienstmarke“), eine Fälschung handelte. Da der Hersteller nicht ermittelt ist, wurde ein Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte aus diesem Grunde lediglich die Einziehung der Briefmarken, die, selbst wenn sie zugefälscht gewesen wären, nur für den Innendienst bestimmt waren. Der Gerichts-hof lehnte jedoch die Einziehung der Marken ab und stellte dem Besitzer derselben anheim, die Marken von der Staatsanwaltschaft zurückzufordern. Es entsteht nun die Frage, ob die Staatsanwalt-schaft die Marken herausgibt, da es sich doch immerhin um offenbare Fälschungen handelt. Andererseits aber besitzen auch diese für Liebhaber und Spezialsammler einen nicht zu unter-schätzenden Sammelwert. – Ob die Entscheidung des Gerichtshofes aufrechterhalten werden und ob nicht vielmehr der Staatsanwalt dagegen erfolgreich Berufung einlegen könnte, ist zweifelhaft. Fälschungen kursierender Postwertzeichen – ganz gleich, ob es sich nur um Fälschungen des Aufdruckes und um „Innendienstmarken“ handelt – verfallen nach wiederholter reichsgerichtlicher Entscheidung der Einziehung. – Immerhin ist der vorliegende Fall auch für Philatelisten interessant genug, um einmal von rechtskundiger Seite eingehend beleuchtet zu werden. Die Redaktion der „B.R.“ wird demzufolge in einer der nächsten Ausgaben die Meinung eines sachkundigen Juristen an dem Thema bringen, und sie würde es sehr begrüßen, auch von anderer sachverständiger philatelistischer Seite diesbezügliche Erörterung zu erhalten.

Danzig