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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 190 - 1. Quartal 2001 » Amtsblattverfügungen der Landespostdirektion Danzig

>> Amtsblattverfügungen der Landespostdirektion Danzig — Teil 2

Der Verkauf dauert, soweit der Vorrat reicht, bis zum 30. April 1934. Für Sendungen, die mit Wohlfahrtsmarken nicht ausreichend freigemacht sind. ist die Nachgebühr nach den allgemeinen Vorschriften festzusetzen.
Die Gültigkeit der Wohlfahrtsmarken zum Freimachen der Postsendungen hört mit dem 15. Mai 1934 auf. Ein Umtausch findet nicht statt.
... Die Schalterbeamten wollen sich den Vertrieb warm angelegen sein lassen und, soweit irgend angängig, die Käufer von Freimarken unter Hinweis auf den guten Zweck — der Zuschlagserlös fließt dem Winterhilfswerk zu — in höflicher Weise zu fragen, ob sie statt der gewöhnlichen Wertzeichen Wohlfahrtswertzeichen wünschen.
Wegen der etwa nicht abgesetzten Wohlfahrtswertzeichen ergeht besondere Verfügung.

Amtsblatt Nr. 15/1934 vom 17. Juli 1934 — Verfügung Nr. 101
Bildpostkarten --> Ganzsachen Mi.-Nr. P 45-07, P 45-08 und P45-011
Die Bildpostkarten
Nr. 5, Zoppot Scesteg
Nr. 9, Tiegenhof
Nr. 10, Werderlandschaft
werden aufgebraucht und nicht mehr neu aufgelegt werden.

Amtsblatt Nr. 23/1934 vom 9. November 1934 — Verfügung Nr. 164
Bildpostkarten --> Ganzsachen Mi.-Nr. P 48-01 bis P 48-03
Am 15. November 1934 werden drei besondere Postkarten zu 10 P ausgegeben. Auf der linken Hälfte der Vorderseite befinden sich Bildnisse berühmter Danziger Männer in farbigem Druck. Das Bild des Danziger Ratsherrn und Astronomen Joh. Hevelius (1611-1687) ist in brauner, das Bild des Malers und Kupferstechers Daniel Chodowiecki (1726-1801) in grauer und das Bild des Philosophen Arthur Schopenhauer (1788-1860) in schwarzer Farbe hergestellt. Der Freimarkenstempel ist wie auf den gewöhnlichen Postkarten in grüner Farbe gedruckt.
Die Bildpostkarten Nr. 5, Zoppot Seesteg
Nr. 9, Tiegenhof und
Nr. 10, Werderlandschaft
werden dafür mit Ablauf des Monats November 1934 zurückgezogen. Die PÄ haben etwaige Restbestände am 1. Dezember 1934 in der vorgeschriebenen Weise an die Oberpostkasse abzuliefern.

Amtsblatt Nr. 29/1934 vom 21. Dezember 1934 — Verfügung Nr. 200
Neue Postwertzeichen zu 6 und 30 P --> Mi.-Nr. 240 und 242
Aus Anlaß der mit Wirkung vom 1. Januar 1935 eintretenden Änderung von Postgebühren im Verkehr mit dem Ausland — zu vergleichen vorstehende Amtsbl Vf Nr. 198 — werden neue Postwertzeichen, und zwar Überdruckmarken zu 6 und 30 P ausgegeben. Diese Postwertzeichen sind dadurch hergestellt worden, daß die Freimarke zu 7 P (seidengrün) unter Streichung des Wertes 7 und durch Aufdruck einer 6 in prachtroter Farbe in eine 6-P-Freimarke und die Freimarke zu 35 P (ultramarin) durch Ausbalken des Wertes 35 und durch Aufdruck einer 30 in dunkelblauer Farbe in eine 30-P-Freimarke umgewandelt worden sind. Als Ausgabetag gilt der 28. Dezember 1934.

Amtsblatt Nr. 9 vom 13. April 1935 — Verfügung Nr. 52
Neue Postwertzeichen zu 40 und 60 P --> Mi.-Nr. 243 und 244
Um die Postwertzeichen in Bezug auf die Farbenzusammenstellung den Vorschriften des Weltpostvertrages anzupassen und um den notwendig gewordenen Wert für die Päckchengebühr usw. zu schaffen, werden neue Freimarken zu 40 und 60 P ausgegeben. Diese Postwertzeichen erscheinen in folgenden Farben:
40 P braun und rot,
60 P dunkelgrün und rot.
Die bisherige 40-P-Marke in den Farben blau und hellblau wird vom Schalterverkauf zurückgezogen, behält aber dane-ben ihre Gültigkeit.
Als Ausgabetag für die neuen Freimarken gilt der 15. April 1935.
Die am 15. April vorhandenen Freimarken zu 40 P in der bisherigen Farbe blau und hellblau sind in der vorgeschriebenen Weise an die Oberpostkasse abzuliefern.

Amtsblatt Nr. 14 vom 6. Juni 1935 — Verfügung Nr. 87
Neue Postwertzeichen zu 8 und 25 P --> Mi.-Nr. 241 und 246
Aus Anlaß der mit Wirkung vom 20. Mai und 1. Juni 1935 eingetretenen Änderungen von Postgebühren im Verkehr mit dem Auslande werden neue Postwertzeichen zu 8 und 25 P ausgegeben. Die Freimarke zu 8 P ist dadurch herge-stellt worden, daß die Freimarke zu 7 P (seidengrün) unter Streichung des Wertes 7 und durch Aufdruck einer 8 in dunkelblauer Farbe in eine 8-P-Freimarke umgewandelt worden ist, während die Freimarke zu 25 P (bisher grau und rot) jetzt einfarbig in dunkelroter Farbe erscheint.

 

Rundschreiben 190, Literaturbeilage 995B, Anton Auffenberg, 1. Dezember 2000, Seite 23.


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