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Gallery » Arge Danzig Rundschreiben 252 » Nachporto entlasten

>> Der Gebrauch von Nachportomarken in der Freien Stadt Danzig
>> Nachporto in der Danziger Guldenzeit


Abb. N
Eine echte Einnahmequelle waren die Briefe und Karten aus der Tschechoslowakei. Deutschland und die Tschechoslowakei verhandelten über einen Postvertrag, in Folge dessen in beiden Ländern eine ermäßigte Gebühr für Briefe und Karten gelten würde. Dieser Vertrag trat am 1.1.1925 in Kraft, doch viele Postkunden der Tschechoslowakei meinten, dass dieser Vertrag auch für die Post in die FSD gelte. Die Danziger Post verhandelte zwar mit den Tschechen und schloss auch einen Vertrag ab, doch dieser trat erst am 1.11.1929 in Kraft. So konnte die Danziger Post in der Zwischenzeit auf Kosten der Danziger Adressaten immer wieder Nachporto einziehen.

Nachporto entlasten
Die mit Nachporto belasteten Poststücke konnten von den Adressaten angenommen und bezahlt werden, oder die Annahme wurde wegen der Zuzahlung verweigert. Im letzten Fall kam eine ganze Bürokratie in Gang. Sie lief darauf hinaus, dass die erst verklebten Portomarken ungültig gemacht oder entlastet und dann erneut Portomarken verklebt wurden, um das Poststück an den Absender zurückzugeben. Die Entlastung erfolgte anfangs mit Tintenstrichen. Später wurden - vor allem bei den größeren Postämtern - Stempel mit Texten wie Ungültig, Entlastet usw. verwendet.
Nachportomarken mit Tintenstrichen sind wie Korkstempel auf losen Marken nicht minderwertig, sondern belegen, dass diese Marken echt gebraucht wurden.

Abb. O:
Dieser Brief vom 10.2.1923 ist durch die an diesem Tag in Kraft getretene Erhöhung der Briefgebühr von 5 auf 10 M. unterfrankiert.
Er wird also mit 2 x 5 = 10 M Nachporto belastet, die Annahme aber verweigert.
Nun erfolgt am 13.2.23 eine handschriftliche Entlastung mittels Durchkreuzen der Marken und der Abschlag eines Kastenstempels (sehe nächste Seite). Der Brief wird erneut mit 10 M belastet, am 28.2.23 abgestempelt und an den Absender zurückgeschickt, der die 10 M. bezahlt.

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Literaturbeilage 199, 8. Juni 2016, Seite 7.


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Added: 13/07/2016
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