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Gallery » Rundschreiben 140 - 4. Quartal, 1988 » Danziger Post in den Jahren 1772-1920

>> Studio über die Provinz Westpreußen, ihre Regierungsbezirke und Kreise und die Post in den Jahren 1772-1920

>> Literaturbeilage 916  

>> Die Entstehung der Provinz und die Gliederung ihrer Verwaltungsbezirke
preußen ad absurdum geführt.
Die Pariser Botschafterkonferenz wies am 12. August 1920 das Abstimmungsgebiet Marienwerder wieder dem Deutschen Reich zu. Die Interalliierte Kommission gab darauf die Regierungsgewalt am Nachmittag des 16. August 1920 an das Deutsche Reich zurück. Entgegen dem klaren Abstimmungsergebnis mußten jedoch aus dem Kreis Marienwerder die fünf rechts der Weichsel gelegenen Landgemeinden (Weichseldörfer) Außendeich, Johannisdorf, Kleinfelde, Kramershof und Neuliebenau, der Hafen von Kurzebrack und der östliche Brückenkopf der Münsterwalder Eisenbahnbrücke an Polen abgetreten werden. Dem Artikel 97 des Versailler Vertrages entsprechend wurde die Grenze zwischen dem Deutschen Reich und Polen an dex Weichsel auf dem rechten Ufer des Stromes gezogen.

Insgesamt gesehen, hatte der Versailler Vertrag auf den Regierungsbezirk Danzig folgende Auswirkungen:
-  Es fielen am 10. Januar '1920 an Polen Teile der Kreise Berent, Danziger Höhe, Dirschau, Karthaus, Neustadt in Westpreußen und Putzig sowie ganz der Kreis Preußisch Stargard (VV Artikel 27 Nummer 7).
-  Es fielen am 10. Januar 1920 an die gemäß Artikel 102 VV noch zu errichtende Freie Stadt Danzig Teile der Kreise Berent, Danziger Höhe, Danziger Niederung, Dirschau, Elbing-Land, Karthaus, Marienburg in Westpreußen und Neustadt in Westpreußen und ganz der Kreis Danzig-Stadt (VV Artikel 28 in Verbindung mit Artikel 100).
-  Im Osten des Regierungsbezirks verblieben am 10. Januar 1920 beim Deutschen Reich nur die Reste der Kreise Danziger Niederung und Elbing-Land sowie ganz der Kreis Elbing-Stadt. Hinzu kam aber am 12./ 16. August 1920 der Restkris Marienburg, der zum Abstimmungsgebiet Marienwerder gehört hatte. Noch vor dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages waren durch den preußischen Ministerialerlaß vom 2. August 1919 die oben genannten Teile außer dem Marienburger Teil vorläufig der Regierung in Königsberg in Preußen unterstellt worden. In Änderung dieser Regelung wurden die Teile durch den Erlaß vom 28. November 1920 bis zur gesetzlichen Regelung der Regierung in Marienwerder zugewiesen. Letzteres geschah auch für den Restkreis Marienburg mit Wirkung vom Inkrafttreten des Versailler Vertrages durch den Erlaß vom 31. Oktober 1919. Das preußische Gesetz vom 21. Juli 1922 regelte den Anschluß aller dieser westpreußischen Gebiete an Ostpreu-ßen formell. Dabei erhielt der Regierungsbezirk Marienwerder den Namen "Regierungsbezirk Westpreußen".
-  Die am 10. Januar 1920 im Westen des Regierungsbezirks beim Deutschen Reich verbliebenen Restteile der Kreise Karthaus, Neustadt in Westpreußen und Putzig wurden durch die Ministerialerlasse vom 30. November 1920 bzw. vom 2. August 1919 der
Provinz Pommern zugeschlagen.

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Literaturbeilage 916, Heinz Schaffrath, 1988, Seite 7.


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Added: 04/03/2016
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