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>> Hier spricht Ihr Bundesprüfer: Die Mindestgebühr

Nach Erledigung des Prüfauftrags ist zumindest ein kurzes Anschreiben vonnöten. Trotz programmierten Schriftwechsels sind individuelle Zeilen praktisch in jedem Falle erforderlich.

Liegt kein Frei-Rückumschlag bei, sind Ausfüllen eines Umschlags und Portotaxierung - die noch in das Anschreiben gehört - erforderlich. Gelegentlich stimmen die Absenderangaben auf dem Auftragsschreiben nicht überein mit den Angaben auf dem Einsenderumschlag.

Mit Eintrag in die Bearbeitungsliste (Abgabeeintrag), Ausfüllen der vom Postamt abzustempelnden Abgabequittung und Gang zum Postamt, Warten in der Schlange, Schalterwarten, Heimweg, Ablage der Schriftwechsel- und Postquittungsbelege entstehen wiederum sehr zeitaufwendige Arbeiten, und Freifahrten in den Omnibussen haben nur sehr wenige Prüfer - es kostet auch Fahrgeld.

Im weiteren Verlauf sind Postgiro- und Bankbelege durchzusehen und "auszubuchen", und ein Paarmal im Jahr ist auch zu fragen oder zu mahnen, wenn die Prüfgebühr nicht entrichtet worden ist. Gelegentlich gibt es noch Zeitverluste mit Nachforschungen, vor allem bei verloren gegangenen Einschreibbriefen.

Denken Sie bitte jetzt noch an den "Arbeitsplatz" les Prüfers, als da sind umbauter Raum mit Mobiliar, Heizung und Beleuchtung, Papier und Schreibmaschine - und denken Sie auch an die "Mitgliedsbeiträge" an Prüferbund, Finanzamt und Krankenkasse!

Alles zusammen betrachtet - die obigen Angaben sind sicherlich nicht vollständig - mag allein vom Zeitaufwand her im Durchschnitt eine halbe Stunde pro Sendung ausmachen, und dies alles außerhalb des eigentlichen Prüfvorgangs!

Natürlich ist die Entrichtung der Mindestgebühr für manch einen Einsender schmerzlich, wenn eine von ihm als sehr teuer eingestufte Marke sich als Irrtum entpuppt und das zum Prüfen gesandte "gute Stück" eine ganz andere Katalognummer ist - oder eine Fälschung.

Die vorstehenden Zeilen sind für die Mitglieder der Arge Danzig verfaßt worden. Wenn Sie Gedanken zu diesem Thema haben, lassen Sie es bitte wissen; je nach Grad der Beliebtheit wäre vorstellbar, ein weiteres Thema "Hier spricht Ihr Bundesprüfer" aufzugreifen!

Arge Danzig, Rundschreiben 132, Hier spricht Ihr Bundesprüfer: Die Mindestgebühr, 9.9.1986, Seite 2.


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Added: 15/03/2016
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