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>> Von der Erfindung der Paketkarte zum Danziger Korkstempel 

>>  5. Schlußwort

Zweifelsohne haben die Postbeamten hier und da einige Bündel gestohlen. Aber die meisten Karten wurden von der Post verkauft. Die Kartenbündel sind per 50 bis 100 kg an den Handel abgegeben worden. Händler verkauften sie weiter oder zerschnitten sie zu Kiloware. Ein kleines Beispiel aus dem Jahre 1896: "Die bei der OPD Magdeburg lagernden Bestände an alten Postanweisungen - ungefähr 800 kg - und Post-Paketadressen - ungefähr 10.000 kg - sollen unter der Bedingung des Einstampfens verkauft werden. Kauflustige werden aufgefordert, ihre Gebote (für je 100 kg) bis zum 1. November nach Magdeburg einzureichen".

Man muß sich fragen, ob die Preise, die heute der Handel und die Auktionatoren verlangen, nicht viel zu hoch sind angesichts der vielen erhalten gebliebenen Danziger Paketkarten.

Verordnung Nr. 3148 vom 16. Oktober 1911
aus: DBZ 12 (1912)

1. Vor der Weitergabe inländischer Postpaketadressen zu Paketen nach dem Aus-land, an Schiffsgesellschaften, Spediteure und die fremdländischen Dienststellen sind die aufgeklebten Freimarken zu 1 bis 5 Mark von den Auswechselungs-Postanstalten fortan unter Benutzung eines Locheisens von 3 bis 4 mm Durchmesser einmal zu durchlochen. Hierbei ist mit Sorgfalt zu verfahren, damit nicht Angaben in der Aufschrift der Adressen dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden. Wo eine Verstümmelung der Aufschrift beim Durchlochen nicht zu vermeiden wäre, hat es zu unterbleiben.

2. Die mit 2, 3 und 5 Mark beklebten erledigten Postpaketadressen aus dem Inland-verkehr zu gewöhnlichen Einschreib- und Wertpaketen sind unter Beachtung der bestehenden Sicherheitsvorschriften künftig bei allen Bestimmungs-Postanstalten getrennt von den übrigen Adressen in besonderen, entsprechend bezeichneten, Bunden aufzubewahren. In diese Bunde können bei kleineren Postanstalten die Adressen auch über einen Monat hinaus aufgenommen werden

3. In gleicher Weise sind die erledigten Postpaketadressen zu Paketen vom Ausland, einschließlich der von den deutschen Postanstalten in den deutschen Schutzgebieten und im Auslande, zu behandeln, zu deren Frankierung Marken höherer Werte, und zwar von 1 Mark, ½Dollar, 1 Rupie, 1 Peseta, 1 Franc, 1 Lire, 1 Krone, 1 Rubel, 1 Gulden usw. an, verwandt worden sind.

4. Die nach der Anordnung unter 2 und 3 auszusondernden in- und ausländischen Adressen mit höheren Markenwerten bleiben für die Folge von dem Verkauf an Papierfabriken usw. zum Zwecke des Einstampfens ausgeschlossen.

6. Paketgebührenberechnung

Die Tarife der hier abgebildeten Paketkarten (Abb. 3, 7-17) aus der Inflationszeit habe ich mit Hilfe des Büchleins von Dr. Oechsner nachgerechnet. Danzigs Pakettarife (Inland und nach Deutschland) waren bis 1.9.1923 gleich denen im Deutschen Reich (Inlandtarif). Für die Zeit danach benötigt man die von Herrn Henn herausgegebene Tarifliste. Diese Liste ist aber nicht vollständig. Es fehlen hier die Tarife für Deutschland nach dem 15.12.1923, nur die Änderung vom 20.5.1935 ist erwähnt. Auch mögliche Änderungen bis September 1939 fehlen. Die Pakettarife nach Polen sind hier nur bis einschließlich 15.8.1923 aufgeführt, und die Pakettarife für das übrige Ausland sind überhaupt nicht mehr zu ermitteln. Damals konnte man diese Tarife nur am Postamt erfragen.

Es gab viele Versandarten für Pakete: Gewöhnliches Paket, Rekommandiert, Express, Dringend, Nachnahme und Versichert. Diese Versandarten konnten auch alle zusammen auftreten. Ich habe daher die Gebühr wie folgt beschrieben: G = P+R+E+D+N+V.

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Rundschreiben 210, Literaturbeilage 849, 15. Dezember 2005, Seite 10.


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Added: 26/05/2008
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