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>> den Danzig -- polnischen Poststreit | Danzig-Polish Post Office Dispute 1925

zu können, also den Tätigkeitsbereich des polnischen Postdienstes zu erweitern. Diese Wendung (aspeets) der Erörterungen, die zu der Entscheidung vom 23. Dezember 1922. führte, bringt sie in Zusammenhang mit der Erörterung über Artikel 168 des Warschauer Abkommens.

Der Gerichtshof besitzt kein Schriftstück, durch das die Parteien ausdrücklich die Entscheidung des Hohen Kommissars über den strittigen Punkt nachgesucht haben, also die Entscheidung vom 23. Dezember 1922.

In der Darlegung der Gründe für die Entseheidung sind einige Erwägungen enthalten, dahingehend, daß die Einrichtung einer Sichtungsstelle eine Erweiterung des polnischen Postdienstes bedeuten würde und daß eine solche Erweiterung nicht zulässig sei, da „diee Erweiterung bedeutende Verluste für den Danziger Postdienst und dadurch für den Staat verursachen könnte". Es ist auch gesagt, daß das für den polnischen Dienst zugewiesene Amt, nämlich, das an dem Heveliusplatz, für die Weiterleitung von Postsendungen polnischer Behörden und auf der Durebfuhr befindlicher Überseesendungen beabsichtigt war.

Polen legte gegen diese Entscheidung am 20. März 1923 Berufung ein. Es wurde aber über diese Berufung keine Entscheidung gefällt, da am 18. April 1923 eine Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen und am folgenden Tage von dem Rute des Völkerbundes bestätigt wurde.

Diese Vereinbarung genehmigt die Einrichtung einer polnischen Sichtungsstelle auf dem Hauptbahnhof unter gewissen Einseliriinkungen, von denen eine die für das Puldikunt geschlossen bleiben sollte. Diese Vereinbarung lautet wörtlich dahin, daß sie die Entscheidung vom 23. Demnber 1922 ersetzt; es heißt aber ausdrücklich, daß ,,diese praktische Regelung der Frage nichts an der Rechtslage ändert." Dem Gerichtshof sind viele Schriftstücke vorgelegt worden, um ihn zu unterstützen, daß er eine Meinung darüber bilde welch ein Sinn dieser Stelle zu geben ist; die Parteien der Vereinbarung vertreten verschiedene Ansichten.

Aus Gründen, die von den beiden Parteien verschieden Ausgelegt worden sind, war das Gebäude am Fleveliusplatz, das Polen ain 9. März 1922 zugeteilt worden war, zwei Jahre später noch nicht durch den poltnsehen Postdienst bezogen worden. Am 1. April 1924 wurde jedoch eine Vereinbarung über seine Räumung getroffen, und es sebeint tatsächlich bis zum 1. Juli 1924 geräumt worden zu sein. Der Gerichtshof besitzt keine genaue Auskunft über die Art und Weise, in der die polnische Post in

Danzig-Polish Post Office Dispute, Seite 13.


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Added: 05/04/2016
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