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>> Infla-Stempel-Prüfung Danziger Marken

Fall 4:

Dienstmarken als Freimarken

Dienstmarken-Berechtigte konnten ohne weiteres, z. B. bei Markenmangel, auf normale Freimarken ausweichen. Das war legitim. Umgekehrt ist das nicht der Fall. Die Versandstelle in Berlin (die ja auch Dienstmarken abgegeben hat) hielt in ihren Bedingungen ausdrücklich fest: „Dienstmarken dürfen zum Freimachen von Postsendungen nicht benutzt werden".
Im MICHEL-Katalog steht im Vorwort zu den Danzig-Dienstmarken:
„Dienstmarken durften nur von Behörden verwendet werden" und „Entgegen den Vor-schriften gibt es auch mit Dienstmarken frankierte Sendungen von Privatpersonen, die geduldet und ohne Nachporto zugestellt wurden".
So was ist dann zwar echt, aber keinesfalls einwandfrei. Das gilt genauso, wenn Portomarken als Freimarken benutzt wurden.

Es zeigt sich, daß man sich beim Gebiet Danzig auf nichts verlassen kann.

Fall 5:

Wann ist eine gestempelte Marke echt?
Dazu sagt die Prüfordnung für Danzig unter Punkt 3.:
„Als echt wird eine Abstempelung angesehen, wenn sie während der Kurszeit des Prüf-gegenstandes zu dem im Stempelgerät angegebenen Zeitpunkt mit einem Stempelgerät vorgenommen wurde, das nachweislich zeitgerecht im Postdienst Verwendung fand (zeitgerechte Entwertung)".
Alles wunderschön, es gibt nur einen Haken dabei. Wie beweist man, daß die Stempelung wirklich an dem Tag erfolgt ist, auf den der Stempel eingestellt wurde?
Wenn die Landespostdirektion schon keine Hemmungen hatte, Fälschungen zu produzieren (d. h. Rückstellung der Stempel nicht zu verbieten), wie haben sich da wohl die kleinen Postler in den diversen Ämtern im Freistaatgebiet verhalten? Genau damit muß man rechnen.

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Rundschreiben 250, Literaturbeilage 195, 27. November 2015, Seite 3.


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Added: 05/01/2016
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