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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 214 - 1. Quartal 2007 » Die Poststempel und die Entwicklung der Gebühren in Preußen

>> Der Postvertrag von 1817 zwischen Preußen und Frankreich

Die Poststempel und die Entwicklung der Gebühren in Preußen

Stempel

Eines der Probleme, das zusammen mit dem Vertrag für Preußen entstand, waren die Stempel für Post ins Ausland. Im Gegensatz zu Frankreich und T&T gebrauchte Preußen im allgemeinen keine Poststempel. Selbstverständlich anerkannte Preußen die Notwendigkeit für deren Gebrauch. Die Einführung der Poststempel wurde jedoch wegen Geldmangels als Folge der Befreiungskriege gegen Frankreich verzögert. Mit der Einteilung der Rayons wurde es aber notwendig, jeden Brief seinem entsprechenden Rayon zuzuordnen. Um eine Kontrolle der ankommenden Post aus Preußen durch die Franzosen zu ermöglichen, mußte jeder Brief eine klare Ursprungskennzeichnung tragen. Deshalb wurde durch eine Verfügung vom 23. Dezember 1816 angewiesen, daß alle "Königlichen Postämter" (ca. 250) mit Poststempeln ausgerüstet werden sollten. Jedes Poststück ins Ausland mußte abgestempelt werden. So war also die Einführung der preußischen Stempel 1817 das direkte Resultat der französischen Forderungen beim Abschluß des Postvertrags mit Preußen.
Gebühren

Die Gebühren-Berechnungen vom Absender zu den Grenzübergangs-Postämtern begann Preußen bei jenen Postämtern, die einen Poststempel besaßen. Das hatte weitreichende Konsequenzen für die vielen kleinen Postämter und Postwärtereien. Es bedeutete, daß diese für alle Auslandspost die Gebühren bis zum Abrechnungspostamt (sogen. "Binnentarif") errechnen mußten. Dort wurden die Poststücke vor dem Weitersenden abgestempelt. Diese Regelung wurde mit der Verfügung vom 28. Oktober 1825 abgeschafft. Ab 1. Januar 1826 erhielten die restlichen Postämter eigene Stempel.

Die Behandlung der vom Absender zu bezahlenden Franco-Post änderte sich nicht, aber diese Korrespondenz mußte durch das führende Postamt abgestempelt werden. Franco-Briefe waren in dieser Vertragsperiode selten, denn die Öffentlichkeit verstand schnell, daß die vom Empfänger zu bezahlende Post beträchtlich billiger war als die vom Absender zu bezahlende. Dieses Mißverhältnis wurde im zusätzlichen Vertrag von 1837 behoben. Für einen bezahlten Brief aus Danzig bedeutete das, daß die Gebühr von hier zum Bestimmungsort errechnet wurde.

Die gesamte Gebühr bestand aus einem preußischen und einem französischen Teil. Zuerst wurde die Gebühr zum Grenzübergangs-Postamt errechnet. Für Post über Aachen waren die Transitkosten über belgisches Territorium bereits in dieser Gebühr enthalten. Die Gebühr wurde lt. Tarif vom 1. Dezember 1817 und entsprechend dem Gewicht errechnet. Bis 31. Dezember 1824 wurden Briefe bis zu 1 Loth als ‚einfacher’ Brief eingestuft. Ab 1. Januar 1825, nachdem das neue "Postregulativ" von 1824 Gesetzeskraft erlangte, galt das nur noch für Briefe bis ¾ Loth. Zu erwähnen ist noch, daß bis 31. Dezember 1822 die Gebühren in Gutegroschen (Ggr) und danach in Silbergroschen (Sgr) errechnet wurden.

Die französische Gebühr wurde von den Grenzübergangs-Postämtern Givet oder Forbach zum Bestimmungsort mit den französischen Gebühren und den unterschied-lichen Gewichtsstufen errechnet. Davon abgesehen waren die Gebühren von Givet oder Forbach nach Bordeaux gleich, nämlich 10 décimes.

Es war nicht erlaubt, nur für den preußischen Teil oder nur für den französische Teil des Weges voraus zu bezahlen.

Rundschreiben 214, Literaturbeilage 213, 12.12.2006, Seite 4.


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Added: 31/08/2015
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