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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 214 - 1. Quartal 2007 » Auch mit wenig Kenntnis kann man eine Doktrin verbreiten!

>> Auch mit wenig Kenntnis kann man eine Doktrin verbreiten!
[Rüdiger Söcknick BPP in Übereinstimmung mit den Verbandsprüfern Gunnar Gruber, Dr. Helmut Oechsner und Rolf Tworek]

Im Laufe meiner langjährigen Sammler- und mittlerweile Prüfertätigkeit habe ich ja schon einigen Unsinn zu hören bekommen, meist von philatelistischen Laien. Was aber in den beiden letzten Rundschreiben für ein Wirrwarr verzapft wurde, schlägt so ziemlich alles.

Ob Marken, Aufdrucke, Stempel oder sogar Briefe – endlich gibt es DEN Experten!

Er weiß einfach Alles und kann Alles beweisen. Selbst in Katalogen mit schlecht abgebildeten Marken entgeht seinem kritischen Auge nichts. Im Notfall beruft er sich auf unsere Altprüfer, wie Schüler und Kniep - klar, die können sich auch nicht mehr wehren, wenn sie als Zeuge für haarsträubende Interpretationsversuche mißbraucht werden.

Doch nun der Reihe nach:
Beginnen wir mit der Mikroskopiermethode. Diese hat selbstverständlich ihre volle Berechtigung als zusätzliches Hilfsmittel, solange man weiß, WOFÜR man sie verwendet. Bei Marken in geringer Auflage und einem kurz bemessenen Zeitraum der Fertigung (z. B. an nur einem Drucktag hergestellte Sorten wie der „Große Innendienst“), ist sie oft hilfreich. Wenn aber Dauerserien oder aber über lange Zeiträume verwendete Überdruckausgaben damit untersucht werden, muß man kläglich scheitern. So waren die "DM"-Aufdrucke praktisch zwei Jahre in Gebrauch, und deren Druckformen gab es in zahlreichen verschiedenen Zusammenstellungen, bei deren Einsatz sicher-lich jedes Mal ein Probedruck erfolgte. Das, was man selbst nicht (er)kennen kann, dann aber automatisch als Ruberg-Fälschung zu bezeichnen, stimmt nachdenklich. Noch dazu, wenn man weiß, daß Ruberg vier Aufdruckklischees zur Verfügung standen, die in ihrer Form einzigartig und leicht erkennbar sind und keinesfalls mit dem Aufdruck auf dem abgebildeten Stück der D 15 übereinstimmen.

Doch kommen wir endlich zu der neuen Stempelkunde, die uns mit der Frage „wohin geht ihr?“ nähergebracht wurde. Darauf gibt es eine einfache Antwort: Direkt ins Tollhaus. Ich habe es wirklich für erstaunlich gehalten, endlich zu erfahren, was ich, oder besser gesagt, wir, prüfen oder nicht, oder schon, oder vielleicht. Vielleicht hätte der Autor erst einen Prüfer fragen können, aber man will sich doch bei Kollegen nicht schon im Vorfeld lächerlich machen. Apropos Kollege, als Verbandsprüfer sollte man wenigstens die für ALLE BPP-Mitglieder relevanten philatelistischen Begriffsbestimmungen für die Beurteilung von Stempelabschlägen kennen (auch im Internet unter www.bpp.de nachlesbar).
Für alle, die diese Möglichkeit nicht haben, hier die exakte Wiedergabe:

Echt ist eine Abstempelung grundsätzlich, sofern sie während der Kurszeit der Marke zu dem im Stempel angegebenen Zeitpunkt mit einem Stempel, der nachweislich zeitgerecht im Postdienst Verwendung fand, vorgenommen wurde ("zeitgerechte Entwertung").

Dabei ist es völlig gleichgültig, ob dies im Rahmen des normalen Postbetriebsdienstes oder zu Sammelzwecken erfolgte, da ein Unterschied bei einer losen Marke oder einem Briefstück in der Regel bei Verwendung der im Postdienst zeitgerecht benutzten Stempel nicht mehr festzustellen ist.

Falschstempel sind Nachahmungen echter Poststempel oder Phantasiestempel. Entwertungen können auch manuell (gemalt) oder fotomechanisch übertragen werden. Solche Nachahmungen sind ebenfalls Fälschungen.

Falsch sind auch alle Entwertungen, die mit echten, aber nachweisbar rückdatierten Poststempeln von unbefugter Seite vorgenommen wurden (sog. "missbräuchliche Verwendung").

Entwertungen für philatelistische Zwecke
a) gedruckte Stempel auf Postwertzeichen (z. B. Schalterbogen, Kleinbogen, Blocks) und philatelistischen Erzeugnissen (z. B. Ersttagsbriefen, Ersttagsblättern). Solche Entwertungen mittels Buchdruckstempeln werden auch als Klischeestempelentwertungen bezeichnet.

b) Massenabstempelungen von Hand auf Schalterbogen mit speziell für diesen Zweck verwendeten Poststempeln.

c) von autorisierten Stellen veranlasste Rückdatierungen postalischer Stempel für Entwertungen zu Sammelzwecken. Solche Entwertungen wurden bisher fälschlicherweise oft als "Gefälligkeitsentwertungen" bezeichnet."

Und nun zu den Behauptungen:

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Arge Danzig, Rundschreiben 214, Seite 1616.


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Added: 14/03/2008
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