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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 214 - 1. Quartal 2007 » Auch mit wenig Kenntnis kann man eine Doktrin verbreiten!

>> Auch mit wenig Kenntnis kann man eine Doktrin verbreiten!
[Rüdiger Söcknick BPP in Übereinstimmung mit den Verbandsprüfern Gunnar Gruber, Dr. Helmut Oechsner und Rolf Tworek]

Es würden also alle FSD-Stempel als zeitgerecht geprüft?? Es tut mir leid, das wusste ich bisher nicht!

Man könne sie auch, sollte der Ortsname nicht ersichtlich sein, nicht unterscheiden?? JEDER sieht anders aus, man muss sich halt nur die Mühe machen, die notwendigen Unterscheidungskriterien zu erarbeiten.

Wir prüften auch alle Luftpoststempelabschläge als „zeitgerecht“?? Auch diese Feststellung ist mir neu!

Der geschätzte Autor hätte sich leicht selbst überzeugen können, wie viele Tausende von Marken mit den erwähnten Abstempelungen von den Prüfern abgelehnt werden, wenn er selbst einmal etwas aus seinem angeblich reichhaltigem Material vorgelegt hätte. Statt dessen werden einzelne Abbildungen aus Katalogen bewußt fehlinterpretiert.

Wirklich bedenklich ist aber, daß man nachweislich beförderte Briefe zukünftig nicht mehr mit "Echt – INFLA-Berlin" signieren darf. Als Begründung wird angeführt, daß das "Berliner Deutschlandsammler-Kennzeichen" „EINWANDFREI“ nicht angebracht werden kann. Wieder ein typischer Fall von "gelesen, aber nicht verstanden". Dieses Zeichen bekommen nämlich nur portogerecht frankierte Ganzstücke. Bei zeitgerecht entwerteten - aber nicht portogerechten - Belegen werden nur die Marken mit "Echt – INFLA-Berlin" signiert.

Man sollte vielleicht auch nicht versuchen, die Leserschaft gegen die derzeitigen Prüfer aufzubringen, indem man die Unmöglichkeit der Verwendung des Stempels DANZIG *5d im Jahr 1922 sogar bildlich und vergrößert darstellt. Als Kenner der Stempel hätte man nämlich leicht feststellen können, daß es sich natürlich um *5a handelt.

Oder das geniale Beispiel der P 29 mit Stempelabschlag PRAUST 1 (nebenbei bemerkt – es gibt auch von den Herren Kniep und Schüler signierte!). Vielleicht sollte man den Autor aufklären, WOFÜR Nachportomarken gedacht waren. Nämlich nicht, um einen Ortsbrief vollzupflastern, sondern um etwaiges Fehlporto zu erheben. Natürlich eine diffizile Geschichte, zumal es in Marienwerder und Memel so was nicht gegeben hat – und was dort nicht ist, darf auch nirgends anders sein.

Ach ja, dann gibt es auch noch den ebenfalls abgebildeten Abschlag DANZIG *3*. Selbst auf dem vergleichsweise unscharfen Bild erkennt man sofort den Stempel und seine Echtheit, man muß halt nur wissen, worauf man achten sollte.

Im letzten Rundschreiben (213) gehen die üblichen Halb- oder Unwahrheiten weiter. Der vielzitierte Ortsbrief kostete am 23.9.23. zum Beispiel „nur“ 800.000 Mark, das klang aber scheinbar nicht hoch genug, also mußten es 2 Mio. werden. Dann wieder der Versuch, die Restbestände der Portomarken zu verkleben, sogar mit einer Aufstellung.

Weiter geht es mit Definitionen: Wo oder in welchem Katalog steht das Wort „Gefälligkeit“? Was ist das überhaupt? Macht der Postbeamte jemandem einen Gefallen, wenn er eine kursgültige Marke stempelt? Macht er das nur an Tagen, an denen er gut aufgelegt ist? Was ist an Tagen, an denen er nicht so gut drauf ist – verweigert er dann den Abschlag oder setzt ihn schief oder verkehrt?

Wenn man den Ausdruck "Gefälligkeit" so interpretiert, daß ein Postbeamter einem Sammler oder Händler einen Gefallen erwiesen hat, indem er ein Stempeldatum zurückgestellt hat, ist dies eine Verdrehung der Tatsachen. Meist wurde damit nämlich billiges ungebrauchtes Markenmaterial, oft viele Jahre nach der Kurszeit, in teureres gebrauchtes verwandelt. Anders ausgedrückt, es wurden Fälschungen zum Schaden der Sammler hergestellt. Diese werden – wie schon immer – als "falsch" gekennzeichnet.

Der harmlose Ausdruck "Gefälligkeit" für alle Entwertungen des Sammelgebietes Danzig, die nicht als zeitgerecht ermittelt werden können, vertuscht daher eher eine unkorrekte Handlung und sollte endlich auch aus dem Sprachgebrauch der Danzig-Sammler und erst recht aus einer ARGE verschwinden!

Denn noch immer gibt es eine einzige - und auch, wenn es manchem nicht passen sollte - gültige Definition, und zwar ECHT, FALSCH oder NICHT ALS ZEITGERECHT VERWENDET FESTSTELLBAR. Die Entscheidung darüber mag jeder für sich selber treffen oder aber dem Urteil der bestellten Experten (verunglimpfend als „Lizenznehmer“ tituliert) glauben.

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Arge Danzig, Rundschreiben 214, Seite 1617.


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Added: 14/03/2008
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