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>> Danziger Wochenplan - Heft Nr. 461

HOTEL VANSELOW
Fernsprecher: 244 87, 246 87    Felix Schörnick      DANZIG        Heumarkt 3

Altrenommierte Gaststätte, ruhige Lage, 5 Minuten vom Hauptbahnhof
Restaurant - Autogarage - Bäder im Hause - Weinstuben
Fließendes Wasser (warm und kalt) und Telefon In allen Zimmern

Zollbestimmungen.
Uebersicht über die Gegenstände, die von Reisenden aus dem Ausland zollmonopolabgaben- bezw. steuerfrei nach Danzig eingeführt werden können :

1. Aus Deutschland und dem sonstigen Zollausland Ober die Wasser- sowie über die Landgrenze:
1. 25 Stück Zigaretten od. 10 Zigarren od. 25 g Rauchtabak od. 10 g Schnupftabak, sowie 2 Schachteln Zündhölzer, je Schachtel mit höchst. 60 Zündhölzern.
2. Spiritus und Spiritusgetränke in einer Gesamtmenge, die nicht ein Raumliter übersteigt, sofern die Reisenden einen Auslandspaß besitzen und die vorbezeichnete Menge in geöffneten Behältern eingeführt wird. Sind die vorbezeichneten Mengen überschritten, so ist nicht nur die überschießende Menge, sondern die gesante Menge zu verzollen.
Außerdem dürfen die Zollämter in eigener Zuständigkeit die von Reisenden zu ihrem persönlichen Gebrauch sowie zur Ausübung des Berufs mit-geführten gebrauchten Gegenstände zollfrei ablassen. Sofernjedoch der Verdacht besteht, daß die Reise nur zum Zwecke der zollfreien Einfuhr der Gegenstände unternommen wurde, muß die bedingte Abfertigung unter Sicherstellung des vollen Zolles vorgenommen werden. Die Rückzahlung findet bei der Ausreise statt, sofern letztere über daS Eingangszollamt erfolgt, vorausgesetzt, daß die Gegenstände, für die der Zoll hinterlegt wurde, auch tatsächlich zur Wiederausfuhr in das Zollausland gelangen.
Bei Benutzung eines anderen Rückreiseweges muß der Reisende von dem Grenzausgangszollamte die Wiederausfuhr der bedingungsweise abgefertigten Sachen auf der ihm bei der Einfuhr erteilten Hinterlegungsquittung bescheinigen lassen und die Bescheinigung dem Zollamte, bei dem der Zoll hinterlegt wurde, mit dem Antrage auf Rückzahlung einreichen.
Für Fahrräder muß bei Einfuhr der volle Zoll hinterlegt werden. Erstattung erfolgt bei Wiederausfuhr, die innerhalb 3 Monaten erfolgen muß. Dasselbe gilt für Kraftfahrz., die weder Tryptiks noch Grenzausweisheft besitz.

Neue, im Reiseverkehr eingeführte Sachen, die zum persönlichen Gebrauch der Reisenden bestimmt sind, können die Zollämter im Gebiet der Freien Stadt Danzig zollfrei abfertigen. Die zollfreie Abfertigung erfolgt jedoch n u r unter der Bedingung, daß diese Sachen innerhalb 3 Monate vom Tage der Abfertigung an gerechnet, wieder ausgeführt werden und bei der Einfuhr die Zollgefälle entweder bar hinterlegt oder eine Zollsicherheit gestellt wird, oder der Reisende eine entsprechende Verpflichtungserklärung zur Wiederausfuhr der Sachen abgibt.

Aus und nach Polen:
Im Reiseverkehr zwisch. Dzg.- Polen und umgek. gelten folg. Bestimmungen :
a) sämtl. aus dem freien Verk. der beiden Länder stammende Waren sind zollfrei,
b) bei der Einfuhr nach Danzig aus Polen sind steuer- bzw. monopolabgabenfrei 2 Liter Bier, 1 Liter Wein, 25 Stück Zigarren oder 50 Stück Zigaretten oder 60 Gramm Tabak, 10 Schacht. Zündhölzer, 2 Stck. Leuchtmittel derselben Art,
c) auf der Reise aus Danzig nach Polen können mitgeführt werden : 2 Liter Bier, 1 Liter Wein, Tabakwaren wie zu b), 10 Schacht. Zündhölzer, 200 gr. Hefe.

DANZIG HOF
Dominiksrwall 6
Das behagliche Familienhotel von Rang Fließzendes Wasser, Ferntelefon in allen Zimmern  - -  Konferenzzimmer  - -  Festsäle
Bekanntes Restaurant
Tel.: Sammelnummer 22841      Telegr.: Danzigerhof

Danziger Wochenplan - Heft Nr. 461, Seite 6.


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Added: 10/10/2016
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