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>> Zollgebühren mit Nachportomarken verrechnet

In Sassenheim/ Niederlande wird am 17.IX.29 von der Fa. Reisen & Söhne G.m.b.H. eine Dose als Paket an Herrn A. Busch in Danzig, Große Allee 40, aufgegeben. Auf der Rückseite der Paketkarte ist in Französisch angegeben, wenn das Paket unzustellbar ist, es zu vernichten.
Durch Beschlüsse des Weltpostkongresses in Stockholm treten ab 1.10.1925 neue Bestimmungen in Kraft. Mit der Verfügung Nr. 180 (1925) wird eine Änderung des Paketkartenvordrucks festgelegt. Ein Absender von Paketen ist ab dann verpflichtet, auf der Rückseite der Paketkarte anzugeben, wie er über das Paket verfügen will, falls es unzustellbar ist. Ab dem gleichen Datum werden Paketkarten ohne Vordruck mit Verfügungen des Absenders verweigert.
Frankatur: 1 Gulden 37,5 Cent

Das Paket wird mit der Bahn über Berlin (BERLIN O 17 mit Datum 19.9.29 - Stempel auf der Rückseite der Paketkarte) und Marienburg (s. Klebezettel auf der Vorderseite) nach Danzig zum PA 5 im Hauptbahnhof (Auslands-PA) befördert. Das wird mit dem Eingangsstempel DANZIG 5 AUSLAND mit Datum 21.9.29 auf der Rückseite der Paketkarte bestätigt.
Da es sich um ein Paket aus dem Ausland handelt, muss es verzollt werden. Darum werden auf der Rückseite der Paketkarte der Stpl. „Gebühr verrechnet DANZIG 5 (Bhf.)“ (Wolff Band 3, 1997, Seite 134, Nr. 234) und der Stpl. DANZIG * 5 d vom 21.9.29 abgeschlagen und das Paket zur Verzollung zum Hauptpostamt Danzig 1 weitergeleitet. Dort erhält die Paketkarte auf der Rückseite den Eingangsstempel DANZIG * 1 k mit Datum 23.9.29 und wird dem Postzollamt übergeben. Die Post übernahm auf Ersuchen des Kunden das Zollverfahren.
Die Zollgebühr von 50 Pf (siehe oben) wird mit einer Nachportomarke dokumentiert und diese am 23.9.29 mit DANZIG * 1 o abgestempelt. Das Verzollen bestätigt der Stempel „Zollamtlich abgefertigt …“ (Wolff Band 3, 1997, Seite 261, Nr. 116) auf der Vorderseite der Paketkarte (Der Nebenstempel „Postverzollung“ ist aber bisher nicht im Band 3 erfasst).

Danach wird das nun verzollte Paket dem PA Danzig 1 übergeben. Das dokumentiert auf der Vorderseite der Paketkarte der Stempel DANZIG * 1 o vom 24.9.29.
Nun kann das Paket ausgeliefert werden.

Zuschrift zur Literaturbeilage 199
[Werner März, Tel. 040-340812 oder 210911432, eMail: maerz@kugler-maerz.de]

Ton Hulkenberg schreibt in der Literaturbeilage 199, Seite 1, 2. Abs. von unten:

Daraus folgt: Alle als echtes Nachporto gebrauchten Nachportomarken mit Stempeln der Innenstadt-Postämter 2, 3, 4 oder 5 sind somit Stempelfälschungen!“

Diese Aussage kann sich nur auf Nachporto - Belege beziehen!

Da Nachportomarken von Jedermann auf der Post gekauft werden konnten, war es natürlich möglich, sie auf den Postämtern 2 bis 5 auch abstempeln zu lassen. Wenn dann eine „zeitgerechte“ Abstempelung vorliegt, erfolgt auch eine INFLA-echte Prüfung dieser losen oder sich auf Ausschnitten befindlichen Marken.

Ebenso war es möglich, Nachportomarken als gewöhnliche Freimarken zu verwenden. Befinden sie sich auf portogerechten Belegen, werden diese ebenfalls als INFLA-echt geprüft, auch, wenn sie Stempel der Postämter 2 bis 5 tragen.

Was wir wollen (1. Absatz des 1. Mitteilungsblattes der 1936 gegründeten AdSDP)
Wir wollen nur und ausschließlich der Sache dienen, gemeinsam forschen, Kenntnisse über das Gebiet der Danzigmarken und –stempel vermitteln und vertiefen. Wir wollen aber auch kämpfen gegen alles Schädliche und Abträgliche, gegen Mache, Schwindel und Fälschungen, wie auch gegen liebgewordenen Selbstbetrug.

Arge Danzig, Rundschreiben 254, 1. Quartal 2017, Seite 2991.


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Added: 23/01/2017
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