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Gallery » Arge Danzig Rundschreiben Nr. 261 » Die Sicherungs-Entwertung auf Paketkarten am PA Danzig-Langfuhr

ARGE DANZIG e. V.

Arbeitsgemeinschaft zur Pflege und Erforschung der Danzig-Philatelie
Mitglied im VPhA des BDPh

Literaturbeilage 669

Ton Hulkenberg, Tel. 0031-3329-83261, a.hulkenberg@casema.nl   22. Juli 2018 

Die Sicherungs-Entwertung auf Paketkarten am PA Danzig-Langfuhr

Im Versailler Vertrag wurden verschiedene Gebiete des Deutschen Reiches zu Abstimmungsgebieten erklärt. Auch die Entstehung der Freien Stadt Danzig (FSD) gehörte zu diesen Entscheidungen. Alle diese Gebiete gaben damals eigene Postwertzeichen heraus. Viele deutsche Sammler wollten diese neuen Briefmarken (und Ganzsachen) in ihren Sammlungen haben. Aber es gab ein Problem: Von den höheren Werten konnten nicht genügend gestempelte Stücke erworben werden. Sie befanden sich nämlich vor allem auf den Mittelteilen der Paketkarten, die aber – anders als bei den alten Paketbegleitbriefen – bei der Post verblieben.
Die Mittelteile der Paketkarten wurden zur Kontrolle in den Auslieferungsämtern in Bündeln aufbewahrt. Später wurden sie dann entweder den Papiermühlen zugeführt, oder die Marken wurden ausgeschnitten, um als Kiloware an den Handel verkauft zu werden. Es dauerte dann auch nicht lange, bis raffinierte Händler mit Hilfe von Postbeamten diese Bündel verschwinden ließen oder die Marken abgelöst wurden. Der Diebstahl nahm mehr und mehr zu, auch in der FSD. Daraufhin beschloss die Oberpostdirektion (OPD) Danzig, die Briefmarken ab einer Nominale von 1 Mark für Händler und Sammler reizlos zu machen.

In einer Verordnung vom 18.10.1920 wurden zwei Methoden angewiesen:

-  Der Gebrauch von Locheisen. Die Briefmarken sollten vor Aufkleben auf die Paketkarten gelocht und danach normal abgestempelt werden.
Die Tinten-Entwertung mittels kräftiger sternartiger Tintenstriche nach Aufkleben der Marken auf die Paketkarten. Der Abgangstempel sollte neben den Postwertzeichen abgeschlagen werden. Der Gebrauch eines Tintenstifts war nicht zugelassen.

Diese klaren Anordnungen sind aber nicht immer befolgt worden. Es gibt Lochungen nach Aufkleben der Briefmarken, Abstemplung von Briefmarken trotz Tinten-Entwertung und Gebrauch eines Tintenstifts.

Nach sechs Wochen hatten die Postämter zu berichten, wie sich diese Bestimmungen in der Praxis ausgewirkt hatten. Die Aussage war einhellig: Es ist alles zu aufwendig. Die Ämter sollten deshalb künftig nur noch mit Korkstempeln arbeiten, die sie selbst herstellten - wie auch bekannt aus einigen Abstimmungsgebieten.

Am 14.9.1921 wurde die Verordnung vom 18.10.1920 für Sendungen innerhalb der FSD aufgehoben, für das Ausland aber erst am 19.5.1930.

Paketkarten in die Schweiz und nach den Skandinavischen Ländern blieben dort komplett, da die Post den Kunden die ganze Karte überließ.
Die Auslandtarife - außer für Deutschland und Polen - sind fast nicht zu ermitteln. Sie waren damals an den Schaltern zu erfragen.

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Literaturbeilage 669, 22. Juli 2018 , Seite 1.


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