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Gallery » Luposta Werbe Nr. 2 / April 1932 » Ausstellungsbedingungen der Luposta 1932

Luposta Danzig - Nr. 2 / April 1932.

- Internationale Luftpost Ausstellung, Danzig. --- International Air-Post-Exhibition.
- Exposition Internationale de la Poste Aérienne. --- Danzig 23. - 31. Juli 1932.

16. Die Ausstellungsgegenstände stehen der 'Luposta' für die Dauer der Ausstellung zur Verfügung. Eine Benutzung ist dem Aussteller während dieser Zeit nicht gestattet.
17. Eine Haftung für die eingelieferten Gegenstände übernimmt die Ausstellungsleitung nicht, dagegen ist sie bereit, den Ausstellern eine Versicherung zu Vorzugssätzen zu vermitteln.
18. Eine international zusammengesetzte Jury wird seitens der Ausstellungsleitung berufen. Sie besteht aus Spezialisten der Luftpostkunde und bestimmt ihren Vorsitzenden selbst. Abstimmungen sind entscheidend mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entschiedet der Vorsitzende. Das Urteil der Jury ist endgültig und unanfechtbar.
19. Mitglieder der Jury können ihre Sammlungen nur ausser Wettbewerb ausstellen.
20. Die Jury wird über ihre Tätigkeit ein Protokoll Führen und die Verteilung der Auszeichnungen begründen.
21. Die ausgestellten Sammlungen werden nach den vom Bunde festgesetzten Richtlinien beurteilt.
22 a. Folgende Auszeichnungen werden verliehen;
- Goldene Medaillen.
- Silbervergoldete Medaillen.
- Silberne Medaillen.
- Bronzen Medaillen.
- Diplome.
Über die Verleihung wird ein Besitzzeugnis ausgestellt.
22 b. Ein Ausstellungszeugnis erhält jede auf der 'Luposta 1932' ausgestellte Sammlung, die von der Jury mit einem Preis nicht bedacht erden konnte. Das Ausstellungszeugnis gibt die Ausstellungsleitung.
23. Ehrenpreise können für besondere Klassen, sowie zur freien Verfügung der Jury gestiftet werden.
24. Gestiftete Medaillen werden durch die Ausstellungsleitung beschafft.
25. In allen etwa vorkommenden Streitfällen behält sich die Ausstellungsleitung unter Ausschluss des Rechtsweges vor, eine Entscheidung zu treffen. Im übrigen ist Danzig ausschliesslicher Gerichtsstand.
26. Jeder Aussteller unterwirft sich durch seine Anmeldung vorstehenden Ausstellungsbedingungen.
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Anmeldeformulare sendet die Ausstellungsleitung auf Anforderung.
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Added: 08/08/2009
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