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>> Interessanter Nachnahmebrief nach Den Helder/Niederlande
[Ton Hulkenberg, Tel. 0031-3329-83261, E-Mail: a.hulkenberg@casema.nl" style="color: rgb(0, 0, 0);">a.hulkenberg@casema.nl]

Verklebt sind 145 P Staatswappen im Oval. Wie setzt sich diese Gebühr zusammen?
Ab 20.3.1925: Brief ins Ausland ? 35 P + Einschreibegebühr ? 20 P = 55 P
Wozu dienten nun die restlichen 90 Pfennig?

In den gebräuchlichen Gebührenlisten* kann man dazu nichts finden, aber in dem Postgebührenheft der Danziger Post vom 8.1929 wurde ich fündig. Dort kann man unter Nachnahme ins Ausland lesen: „Wenn der eingezogene Betrag durch Postanweisung übermittelt werden soll, ist eine feste Gebühr von 50 Pfennig zu zahlen und dazu 10 Pfennig für je 20 Gulden des Nachnahmebetrags.“ Diese Gebühren waren im Voraus durch den Absender zu zahlen.

Also: Nachnahme ? 50 P + (4 x 10 P für 77,50 G) = 90 P.
Damit sind die 145 P erklärt, und der ist Brief portogerecht frankiert.

*) MICHEL „Postgebühren-Handbuch“, Henn „Postgebühren der FSD“


So geht’s nicht!
[Peter Mette, Tel. 0581-9735015, E-Mail: P.METTE@web.de]

Diese Zudruckkarte DR 3 Pf. für erhöhtes Ortsporto in Württemberg als Aufbrauchsausgabe ging am 14.3.22 beim PA Danzig 5 ein. Sie war aber 1922 in Danzig nicht mehr postgültig und damit unfrankiert.

Da das Porto für eine Ortspostkarte 50 Pf. betrug, wurde als Nachportogebühr das Doppelte des benötigten Portos (s. blau „100“) in Marken verklebt und diese mit dem Stempel ‚DANZIG * 1 s’ entwertet. Dem Briefträger oblag nun die Aufgabe, diesen Betrag bei der Zustellung vom Adressaten einzuziehen.


Was wir wollen (1. Absatz des 1. Mitteilungsblattes der 1936 gegründeten ASDP)
Wir wollen nur und ausschließlich der Sache dienen, gemeinsam forschen, Kenntnisse über das Gebiet der Danzigmarken und –stempel vermitteln und vertiefen. Wir wollen aber auch kämpfen gegen alles Schädliche und Abträgliche, gegen Mache, Schwindel und Fälschungen, wie auch gegen liebgewordenen Selbstbetrug


Arge Danzig, Rundschreiben 241, Seite 2501.


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Added: 15/10/2013
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