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Gallery » Rundschreiben 244 - 3. Quartal 2014 » „Zeitgerechte Abstempelung“

„Zeitgerechte Abstempelung“

[Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, eMail: martin.jenrich@web.de]

Aus der „Anlage zur Prüfordnung des Bundes Philatelistischer Prüfer e. V. für das Prüf-gebiet Freie Stadt Danzig“ (3. Stempelabschläge und Kurszeit):

Als "echt" wird eine Abstempelung angesehen, wenn sie während der Kurszeit des Prüfgegenstandes zu dem im Stempelgerät angegebenen Zeitpunkt mit einem Stempelgerät vorgenommen wurde, das nachweislich zeitgerecht im Postdienst Verwendung fand ("zeitgerechte Entwertung").

Viele Sammler legen beim Erwerb INFLA-echter Marken Wert auf zu dem im Stempelgerät angegebenen Zeitpunkt, werden aber immer wieder mit den nachfolgenden Prüfergebnissen konfrontiert. Stempel ohne Tag und Monat und Jahr oder nur mit Teilen davon als „zeitgerecht“ zu bezeichnen, ist dem seriösen Sammler unverständlich. Solche Prüfstücke sollte er auch nicht erwerben!

Die D 19 wurde im Mai 2014 von einem Auktionshaus als von Dr. Oechsner geprüft für 55 €  angeboten, aber nicht verkauft – warum wohl?

Der Stempel DANZIG * 5 h ist erkennbar an der kleinen Einbuchtung des äußeren Kreises in Verlängerung der oberen Sehne und wurde nicht missbräuchlich verwendet.

Die D 37 wurde Anfang Juni 2014 von einem Auktionshaus für 110 € angeboten, aber nicht verkauft – warum wohl?

so bei Wolff nicht gelistet (müsste dann [D5] 53.B werden)

 

Arge Danzig, Rundschreiben 244, Seite 2616.


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Added: 09/08/2015
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