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WISSENSWERTES ÜBER DEN DANZIGER STAAT

Danzigs Kraft liegt in feinem Deutfchtum, Danzigs Recht in feiner Befchichte.

Die Freie Stadt Danzig wurde ohne ihr Zutun und gegen den Willen ihrer deutschen Bevölkerung durch Artikel 100 ff. des Vertrages von Versailles am 10. Januar 1920 vom Deutschen Reiche abgetrennt. Am 15. November 1920 wurde Danzig zum selbständigen Staatswesen erklärt.

Das Gebiet der Freien Stadt Danzig hat eine Größe von 1966 Quadratkilometern mit 407 500 Einwohnern. 96 Prozent der Bevölkerung sind deutsch.

Die Freie Stadt Danzig ist ein völlig selbständiger Staat in Geselsgebung, Rechtspflege, Beamtenernennung usw. Ihre Verfassung ist vom Völkerbund garantiert. Die Amtssprache ist deutsch.

Die gesetsgebende Körperschaft ist der Volkstag (Parlament) mit 72 Mitgliedern. Regierung und oberste Landesbehörde ist der Senat, bestehend aus dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten und 10 Senatoren.

Die Staats- und Handelsflagge zeigt auf rotem Tuch zwei weif3e Kreuze übereinander, darüber eine gelbe Krone. Danzig hat eine eigene Währung. Währungseinheit ist der Gulden, der durch Rechtsverordnung vom 21. September 1931 auf Goldbasis gestellt worden ist. 1 Gulden = 0,292 895 Gramm Feingold.

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Danzig ruft ! von Joseph von Eichendorff, Seite 6.


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Added: 22/09/2016
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