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>> Bahnpost im Raum Danzig - Teil 2

Abbildung 10: Aufgabeort als Stempelabdruck. Vermutlich dreizeiliger Kursstempel (wie auf der Rückseite), bei dem die 2. und 3. Zeile abgedeckt wurden.

7. Definition ,,Raum Danzig"
Ich hatte versucht, das Sammelgebiet „Bahnpost im Raum Danzig" im ersten Berichtsteil zu beschreiben. Das Problem liegt darin, dass im Gegensatz zu den stationären Aufgabestempeln die Bahnpoststempel in der Regel ambulant (im fahrenden Zuge) benutzt wurden.

Bei den stationären Stempeln ist der Bezug zu Danzig durch die geografische luge der zuständigen Postanstalt eindeutig festgelegt. Das gilt auch für die wenigen stationären Bahrumststemnel (siehe hierzu Anlage 1).

Die ambulanten Kursstempel wurden dagegen irgendwo auf dem Kurs abgedruckt. Es wäre also festzustellen, ob der Abdruck auf dem Teil des Kurses geschah der im räumlichen Gebiet der ehemaligen Freien Stadt Danzig lag. Das ist nicht immer eindeutig. Wir können hier folgende Fälle unterscheiden:

1. Kurse, die als Anfang und Ende der Kursbezeichnung Danziger Orte haben, z.B. Danzig - Zoppot. Dies sind immer Danziger Bahnpoststempel.
2. Kurse, die als Anfang oder Ende der Kursbezeichnung Danziger Orte nennen, z.B. Danzig-Marienburg oder Dirschau - Danzig. Danziger Bahnpostbelege dieser Kurse müssen Absender; Jus dem Raum Danzig haben.
3. Kurse, die in der Kursbezeichnung keine Danziger Orte aufweisen. Auch diese können, sofern der Absender im Raum Danzig ansässig ist, Danziger Bahnpostbelege sein.

Die bei den Punkten 2 und 3 gemachten Einschränkungen haben folgenden Hintergrund: Es ist durchaus möglich, dass ein Brief von Berlin nach Schneidemühl einen Kursstempel Berlin - Danzig erhalten hat.

Es ist aber jedem einsichtig, dass cs sich hierbei nicht um einen naphig-Beleg handeln kann. Andererseits könnte ein Brief von Sobbowitz nach Königsberg einen Kursstempel Dirschau - Memel erhalten. Obwohl also im Kurs kein Danziger Ort vorkommt, handelt es sich dennoch um einen Panhirn Bahnpost - Beleg. Das Kriterium ist also, dass die Herkunft aus dem Raum Danzig belegbar sein muss.

 

Rundschreiben Nr. 200, Iiteraturbeilage 997 B, Seite 9.


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Added: 19/07/2007
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