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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 223 - 2. Quartal 2009 » Anlage zur Prüfordnung des Bundes Philatelistischer Prüfer e. V. für das Prüfgebiet - Freie Stadt Danzig

|Anlage zur Prüfordnung des Bundes Philatelistischer Prüfer e. V. für das Prüfgebiet - 'Freie Stadt Danzig'

3. Stempelabschläge und Kurszeit.
Als 'echt' wird eine Abstempelung angesehen, wenn sie während der Kurszeit des Prüfgegenstandes zu dem im Stempelgerät angegebenen Zeitpunkt mit einem Stempelgerät vorgenommen wurde, das nachweislich zeitgerecht im Postdienst Verwendung fand ('zeitgerechte Entwertung').

Dabei ist es völlig gleichgültig, ob dies im Rahmen des normalen Postbetriebsdienstes oder zu Sammelzwecken erfolgte, da ein Unterschied bei einer losen Marke oder einem Briefstück in der Regel bei Verwendung der im Postdienst zeitgerecht benutzten Stempel nicht mehr festzustellen ist. Prüftechnisch ist es außerdem unerheblich, ob zeitgerecht entwertete Postwertzeichen zu diesem Zeitpunkt auf Grund der fortschreitenden Inflation noch eine ausreichende Frankaturkraft besaßen.

Die genaue Klassifizierung der Entwertungen erfolgt auf Grund des aktuellen Standes der Forschung, der in dem Vergleichsmaterial und der -kartei und den darauf basierenden Abstimmungen eines jeden Danzig-Prüfers mit seinen Kollegen dokumentiert ist.

Zuschlagmarken wurden öfters auch noch nach Ablauf der offiziellen Kurszeit im regulären Postdienst verwendet. Entwertungen auf Michel Nr. 90-92 bis 30.06.1922 und Michel Nr. 131-132 bis 30.06.1923, die im übrigen der Definition im vorstehendem Absatz 1 entsprechen, werden deshalb als 'echt gestempelt' anerkannt.

4. Signierung.
a) Ergänzend zu der Signierung gemäß der Prüfordnung des BPP erhalten echte gebrauchte Prüfgegenstände den Rundstempel 'Echt – INFLA-Berlin' oder den Quadratstempel 'Echt – im Block geprüft – INFLA-Berlin' zur Bestätigung der echten und zeitgerechten Entwertung. Den INFLA-Rundstempel 'Echt – INFLA-Berlin' erhalten nur Prüfgegenstände mit deutlich lesbarem und hinreichend bestimmbarem Stempelabdruck. Prüfgegenstände mit unvollständigem Stempelabdruck, der durch die dem Prüfer zur Verfügung stehenden Prüfunterlagen als echt und zeitgerecht festgestellt werden kann, erhalten den INFLA-Quadratstempel. Diese Signierstempel weisen durch bestimmte Kennbuchstaben oder Kennzeichen auf den jeweiligen Prüfer hin. Beide Signierstempel sagen über die Qualität der Prüfgegenstände nichts aus, sie sind nur Echtheitszeichen für die Abstempelung und als solche völlig gleichwertig, so dass versehentliche Vertauschungen der Stempel keine mangelhafte Prüfung darstellen.

b) Entwertungen mit Falschstempeln (Nachahmungen echter Poststempel oder Phantasiestempel), gemalte oder fotomechanisch übertragene Entwertungen werden mit dem Signum 'Stempel falsch' versehen.

Falsch sind auch alle Entwertungen, die mit originalen, aber nachweisbar rückdatierten Stempelgeräten von unbefugter Seite vorgenommen wurden (sog. 'missbräuchliche Verwendung').

c) Prüfgegenstände mit einem nicht als zeitgerecht feststellbaren Abdruck eines originalen Stempelgerätes oder mit nicht nachweisbarer falscher Entwertung können – soweit sie Besonderheiten aufweisen (z. B. Plattenfehler, Aufdruckabweichungen usw.) – gemäß der Prüfordnung des BPP behandelt werden. Sie erhalten als zusätzliches Kennzeichen einen schraffierten Kreis. Dieser kann bei früheren Prüfungen fehlen. Solche Prüfgegenstände sind als nicht zeitgerecht gestempelt zu klassifizieren. Die oft verwendete Bezeichnung 'Gefälligkeitsentwertung' ist gemäß den philatelistischen Begriffsbestimmungen nicht korrekt.

Ganzstücke, deren zeitgerechte und tarifgemäße postalische Verwendung nachgewiesen werden kann, erhalten in der Regel rückseitig rechts unten den INFLA-Zierstempel 'Einwandfrei - INFLA-Berlin' mit Kennbuchstaben oder Kennzeichen des INFLA-Prüfers. Belege mit offensichtlich unrichtigem Portosatz werden wie Briefstücke signiert.

Arge Danzig, Rundschreiben 223, Seite 1923.


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Added: 19/07/2009
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