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Zeppelinpost - Doppelfrankatur;

Weiterverwendung: Danzig und deutsches Reich mit doppeltem Portosatz, Rundfahrt bis Rönne.

Ein besonderer Fall von Weiterverwendung sind die Belege, die mit deutschen Marken die Hinfahrt nach Danzig mitgemacht haben. Der dortige Empfänger hat sie sofort mit neuer Anschrift und Danziger Marken versehen und mit der Rückfahrt ab Danzig wieder zurückgesandt. Die Sendungen tragen somit die Stempel von Hinfahrt und Rückfahrt.

Zu den echten Mischfrankaturen bei den Luposta-Fahrten zählen die laut Zeppelin-Postvertrag vorgeschriebenen Sendungen von Luxemburg und Österreich. Mit Luxemburg war deutsches Zeppelin-Zusatzporto vertraglich festgelegt. Bei der Post aus Österreich war im Jahre 1932 aus Währungsgründen zusätzlich vollständige deutsch oder für die Danzig-Fahrten auch Danziger Zeppelinpostfrankierung vorgeschrieben.


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Added: 19/09/2009
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