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>> Eine ungewöhnliche Ganzsache nach Oberschlema/Sachsen
[Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, eMail: martin.jenrich@web.de]

Was sind Antwortpostkarten?
Sie gab es verbindlich für alle Mitglieder des Weltpostvereins seit dem Wiener Postkongress 1891. Das waren zusammengeklappte zweiteilige gleichgroße Karten, bestehend aus Frage- und Antwortkartenteil. Beide Teile hingen oben an den langen Seiten zusammen. Die Anschriftseite der Antwortkarte befand sich innerhalb der zusammengeklappten Karte. Zunächst beschrieb der ursprüngliche Absender den Frageteil und versendete die doppelteilige zusammengeklappte Antwortkarte an den Empfängeradressaten. Beim Versand der Doppelkarte war nur das einfache Kartenporto fällig. Der Empfänger trennte den Frageteil ab und sendete den nun separaten Antwortkartenteil zurück. Dieser musste aber vom ursprünglichen Absender vorfrankiert
werden.
Das Regelwerk des Weltpostvereins war an sich einfach: Das Porto des Antwortteils war mit Wertzeichen des absendenden Landes freizumachen, wobei das einfache Postkartenporto im Auslandsverkehr abgedeckt sein musste. Bei Zusatzdienstleistungen (z. B. Einschreiben, Eilsendung, Luftpost) musste auf dem Antwortteil das diese Zusatzleistungen abdeckende Porto vorhanden sein. So entstanden Mischfrankaturen zweier Postgebiete. Die Entwertung der Wertzeichen der Antwortkarte erfolgte mit einem Stempel des diese Karte absendenden Landes. Daraus entstand eine philatelistische Besonderheit, weil nun Wertstempel oder Marken mit dem Stempel eines anderen Landes entwertet wurden. Rücksendung einer Antwortkarte in ein drittes Land war nicht zulässig und unterlag einem Strafporto.
Obwohl die Regeln denkbar einfach waren, gab es in der Praxis zahlreiche Unsicherheiten, meistens wohl durch die relative Seltenheit dieser Versendungsform. Auch war vielen Postbeamten die ausländische Frankatur, die sie nun abstempeln sollten, schlicht und einfach suspekt. Erkennbar ist das an Stempeln, die nicht auf den Wertzeichen, sondern daneben abgeschlagen wurden. In vielen Fällen wurden Tax- bzw. Nachporto-Vermerke angebracht, die dann häufig erst im Empfängerland gestrichen wurden.
Schwierig war oft die Frage, ob die Antwortkarte auch portorichtig frankiert ist. Dafür gab es sogen. „Äquivalenztabellen“ vom Weltpostverein oder der nationalen Potverwaltung. Sie zeigten auf, wie hoch das Porto von einem ausländischen Absenderland in das Empfängerland sein musste.
Aber Probleme gab es trotzdem. Wie war mit einer Karte zu verfahren, deren Wertzeichen mittlerweile ungültig waren ? Was geschah nach einer Portoerhöhung ? Diese Fragen waren bei langen Postlaufzeiten – etwa zwischen Europa und den Kolonien – nicht einfach zu beantworten und auch nicht klar geregelt. Darum gab es in der täglichen Praxis viele Durchschlüpfer, inoffizielle Lösungen und fälschliche Beanstandungen.
Antwortpostkarten konnten für alles Mögliche verwendet werden. Obwohl sie in der Philatelie eher ein Randdasein fristen, waren sie z. B. zur Kommunikation zwischen Tauschpartnern oder zur Beschaffung von besonderen Stempeln beliebt, da man einfach und ohne Beschaffungskünste z. B. einen Stempelbeleg für die eigene Sammlung erhalten konnte. Auch zur Dokumentation von Erstflügen, Schiffsposten oder Zeppelinfahrten wurden Antwortpostkarten eingesetzt.
Durch einen Beschluss des Weltpostkongresses 1969 in Tokio wurden diese Karten im internationalen Postverkehr seit dem 1. Juli 1971 nicht mehr zugelassen. Auch im nationalen Postverkehr wurden sie immer mehr zurückgedrängt. Die Produktion von zusammenhängenden Antwortpostkarten durch die Deutsche Bundespost endete 1992. Die letzte DDR - Antwortpostkarte wurde im März 1990 aufgelegt.

Für den heutigen Sammler sind internationale Antwortpostkarten faszinierend, da sie eine länderübergreifende Kombination von Wertzeichen und Stempeln aufweisen und damit ein spannendes Zeugnis für den internationalen Postverkehr ablegen. Dabei sind echt gelaufene Antwortpostkarten eher selten und fehlen in manchen Ganzsachensammlungen. In den Katalogen sind sie leider oft unterbewertet.

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Arge Danzig, Rundschreiben 252, 3. Quartal 2016, Seite 2910.


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Added: 12/07/2016
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