>> Wissenswertes über die Freie Stadt Danzig und über die sogenannte Danziger Abschiedsausgabe
>> Postverhältnisse ab 1. September 1939
>> a) Posthoheit, Posttarife
Durch eine Verordnung vom 20. Oktober 1939, die am 22. Oktober 1939 Rechtskraft erlangte, wurde Danzigs Post- und Telegraphenwesen in die Reichspostverwaltung eingegliedert.(40) Die Landespostdirektion der Freien Stadt erhielt die Bezeichnung "Reichspostdirektion". Die Reichsregierung gab damit einem tatsächlich bereits vollzogenen Zustand ausdrücklich die gesetzliche Bestätigung. Denn die Posthoheit war durch Aufhebung der Danziger Verfassung bereits am 1. September 1939 auf das Deutsche Reich übergegangen.(41)
Das Ungültigwerden des Danziger Guldens mit Ablauf des 30. September 1939 und die definitive Einführung der Reichsmark am 1. Oktober 1939(27) machten es notwendig, den bisher dort geltenden Posttarif zu diesem Zeitpunkt aufzuheben und den Reichstarif einzuführen. Das geschah durch die Verordnung des Militärbefehlshabers Danzig-Westpreussen vom 21. September 1939.(42)
Sämtliche Postwertzeichen in Guldenwährung verloren mit Ablauf des 30. September 1939 ihre Gültigkeit zum Freimachen von Postsendungen. Kleinere Mengen an Freimarken konnten noch bis zum 7. Oktober 1939 gegen Postwertzeichen in Reichsmarkwährung umgetauscht werden. Das Nachgebührenverfahren blieb zunächst bestehen. Die Portomarken mit Ausnahme des Wertes zu 3 Gulden blieben deshalb weiter gültig; ihre Beträge galten als Reichspfennig.(43) Fälle über die Verwendung von Portomarken im September und Oktober 1939 sind bekannt.(44)
Am 1. November 1939 wurde für die Berechnung der Nachgebühr das reichsdeutsche Verfahren eingeführt, und die Postämter, jedoch nicht die Poststellen, wurden mit dem Nachgebührenstempel ausgestattet. Alle Portomarken wurden mit Ablauf des 31. Oktober ungültig. Die Postbeamten wurden unterrichtet, dass im Inlandsverkehr nicht mehr wie bisher das Doppelte des Fehlbetrages nachzuerheben sei, sondern nur noch das Eineinhalbfache unter Aufrundung auf volle Reichspfennig. Im Auslandsverkehr dagegen habe der Empfänger wie bisher für nicht oder unzureichend freigemachte gewöhnliche Briefe und einfache Postkarten das Doppelte des Fehlbetrages zu entrichten, jedoch niemals weniger als 5 Goldcentimen = 5 Reichspfennig.(45), (46)
Sämtliche ausser Kurs gesetzte Postwertzeichen und Portomarken waren von den Postanstalten sogleich, d.h. am 1. Oktober bzw. am 1. November 1939 an die Oberpostkasse in Danzig abzuliefern. Kauf dieser Postwertzeichen durch Sammler war danach bei der Markenverkaufsstelle der Oberpostkasse möglich.(43), (45)
b) Sogenannte Danziger Abschiedsausgabe
Die Danziger Postverwaltung stand vor der Entscheidung, ab 1. Oktober 1939 nur noch reichsdeutsche Postwertzeichen auszugeben und die bisherigen Danziger Werte zu vernichten, durch Verkauf zu verwerten oder durch Aufdruck als Postwertzeichen des Deutschen Reiches zu kennzeichnen. Sie entschied sich für die letztere Lösung und überdruckte die Danziger Freimarken zu 3, 5, 7, 8, 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40 und 50 Pfennig und zu 1 und 2 Gulden sowie die Postkarten zu 5 und 10 Pfennig. Der Überdruck trug die Angaben "Deutsches Reich" und "Rpf" bzw. "Reichsmark", zum Teil mit neuen Wertangaben.(43) Der 30-Pfennig-Wert, der bisher nur mit dem Wasserzeichen 3 (Maschen) herausgegeben worden war, erschien in der Oberdruckausgabe mit dem Wasserzeichen 5 (Hakenkreuze). Offensichtlich ist dafür eine Auflage verwendet worden, die vor Kriegsbeginn bereits zur Ausgabe vorgesehen war.(47)
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Literaturbeilage 904, Heinz Schaffrath, April 1987, Seite 5.
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Added: 14/03/2016
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