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Gallery » Rundschreiben 125 - 1. Quartal, 1985 » Garantie für alle schriftlichen Bieter

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Das ist Rationalisierung made by Schwarz-Schilling. Dass hierbei etwas kaputtgehen könnte, leuchtete nur den Fernsehzuschauern ein; unbeirrt von den Kameras fand der postalische Diskuswurf statt. Als dann aber zu sehen war, wie die vielen Poststücke, die der Post ja zur gewahrsamen Beförderung übergeben waren, auf den Fliessbändern zusammengequetscht wurden, wurde gar manchem Sammler übel.

Soweit "philswiss aktuell".

Wir verlassen den humorigen Teil und wenden uns den ernsten auf gespießten Dingen zu.

Die nebenstehende Veröffentlichung ist zwar nicht neu (Ende 1982) aber möglicherweise vielen unserer Mitglieder noch unbekannt.

Reproduktion aus "Philatelie" Nr. 146 - man beachte das fettgedruckte Wort im letzten Satz!

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang eine Reproduktion einer Garantie-erklärung aus der 4. Auktion (April 1984) der Fa. Meyer, 7230 Schramberg.

Garantie für alle schriftlichen Bieter

Sie haben u n e i n g e s c h r ä n k t e s Rückgaberecht, wenn Ihnen die ersteigerten Lose aus irgendwelchen Gründen auch immer, nicht zu-sagen würden. Dieses Rückgaberecht gilt selbstverständlich auch bei Sammlungen, Posten usw. Dies gibt es m. E. bei keinem anderen Auktionshaus. Außer evtl. Rückporto tragen Sie keinerlei Risiko.

VERTRAUEN GEGEN VERTRAUEN.

Weniger erfreulich dagegen folgendes: Im letzten Rundschreiben hatte ich auf Wunsch der Auktionsfirma Felzmann, Düsseldorf, auf die Auktion hingewiesen (14.u. 15.12.), auf der etliches material von Danzig zur Ausbietung kam.

Anläßlich der Rücksendung eines Prüfauftrags Anfang Dezember, als der Katalog schon vorlag, wies ich die Firma auf etliche Fälschungen hin, nämlich auf die Losnummern 12588, 12614, 12601, 12629, 1 31 03 usw. Für die Lose 12601 und 12629, letztere eine angebliche Probe der Nr.49 (Großer Innendienst 2 Mark blau) mit schwarzem Aufdruck fügte ich die entsprechenden Literaturstellen bei.

Trotzdem verkaufte die Firma zumindest das Los 12629 - obwohl noch eines unserer Mitglieder persönlich seinen eigenen Fälschungsverdacht vorgebracht hatte.

Ich werde deshalb die Fa. Felzmann bitten, mir weiterhin keine Prüfauf-träge zu erteilen, ich werde den Vorfall auch der Fälschungsbekämpfungsstelle melden.

Dieser "Probedruck" war deklariert mit "gepr. Bühler". Herr Bühler war niemals Danzig-Prüfer, er hatte aber auch für einen "Probedruck" der Nr. 48 (Sie haben mein Gutachten über diese Marke erhalten) vor etwa

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Arge Danzig, Rundschreiben 125,  31.12.1984, Seite 683.


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Added: 23/10/2015
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