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Umfang des Postbetriebs

(Aus dem Seifert-Spezial-Katalog von 1929)

Zugelassen sind folgende gewöhnliche eingeschrlebene, und Nachnahmesendungen:

1. Privatbriefe bis 250 g, Amtsbriefe bis 2000 g Gewicht.
2. Postkarten — einfache und mit Rückantwort.
3. Drucksachen — privat bis 1000 g, amtlich bis 2000 g Gewicht.
4. Drucksathen für Blinde bis 3000 g Gewicht.
5.  Handelspapiere bis 1000 g Gewicht.
6.  Warenproben bis 500 g Gewicht.
7.  Gemischte Sendungen bis 1000 g Gewicht.
8.  Wertbriefe mit Inhalt bis 7000 Zloly.
9.  Postanweisungen bis 1000 Zloly.
10. Ueberweisungen der Postsparkasse ohne Einschränkung Ihrer Hohe sowelt Einzanlungen auf Konten getätigt werden, deren Inhaber ihren Wohnsitz auf polnischem Gebiet haben für Konteninhaber, weiche ihren Wohnsitz im Gebiet der Freien Stadt Danzig oder ausserhalb des Danziger und polnischen Gebiets haben, den die tägliche Einzahlung auf Konto einmailg die Summe von 100 Zioty d, h, von ein und demselben Einzahler nicht übersteigen.
11.  Spareinlagen: Die hocnste Einlage beträgt 5000 Zloty.
12. Bestellungen auf Zeitungen und Zeltschriften, die im Geblete der Wojewodschaften Pormorze, Poznan und Siask erschelnen.

Der Postpaket- und Ueberwachungsverkehr sowie der Verkehr mit Privat-telegrammen wird vorläuflg nicht eingeführt. Alle Einzahlungen und Bezahlungen können in Gulden oder Zioty getätigt werden.

Für die Franklerung von Sendungen, die im polnischen Post- und Telegraphenamt in Danzig aufgegeben werden, können nur polnische Briefmarken mit speziellem Aufdruck benutzt werden.

Aus dieser Verlautbarung geht also hervor, dass nur ein Verkehr zwischen dem Postamt in Danzig und Polen zulässig ist. Die Bestimmung. dass nur polnische Briefmarken mit speziellem Aufdruck benutzt werden dürfen, ist längst durchbrochen. Jede beliebige in Kurs befindliche polnische Freimarke wird bei Verwendung nicht beanstendet, ja Flugpost- und Nachportomerken werden sogar an den Schaltern ohne Aufdruck amtlich verkauft oder verwendet.

Als Tarif ist jeweits der Inlandstarif Polens gültig gewesen und zwar mit geringen Korrekturen, die aber meistens auf dem Gebiete der Telegraphie und Telephonie liegen. Hier haben z B. die Postkunden in Polen ausser der Gebühr eine bestimmte Abgabe (Wohltätigkeit etc.) zu leisten, die man logischer Weise von Danziger Staatsbürgern, die die Post ja auch benutzen können, nicht ernebt. Die erschienenen Marken waren durch neue Tarife stets begründet, resp. durch Aenderung des Bildes der Urmarke in Posen versländluch, so sah z. B, der erste Tarif ein einfaches Briefporto von 15 Groszy, der nächste ein solches von 20 Groszy vor während z. Zt. auf Grund des. dritien Tarifs 23 Groszy verlangt werden.

 

Die polnische Hafenpost in Danzig, Seite 5.


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Added: 09/02/2016
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