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Gallery » Arge Danzig Rundschreiben Nr. 263 » RS 263: Einschreiben mit Uhrzeiten 5-6V oder 6-7V / Der Porto-Stempel

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Einschreiben mit Uhrzeiten 5-6V oder 6-7V
Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, martin.jenrich@web.de

Ist das möglich? Ja, ist es. Wie aus den Postleitheften hervorgeht, wurde die am Abend bei einer Posthilfsstelle aufgegebene Post am nächsten Morgen ab 5 Uhr per Fahrrad zum Leitpostamt gebracht, und dort wurde dann erst „eingeschrieben“. Diese Post ist dann um 6 Uhr oder 7 Uhr nach Danzig zur Weiterbeförderung gebracht worden. Der Absender hat nur einen Beleg der Posthilfsstelle erhalten – vermutlich nur provisorisch mit Datumsangabe und ohne R-Zettel-Nummer, die ja erst am nächsten Morgen auf das Poststück kam.
Eine einfache Erklärung für einen zunächst unverständlichen Vorgang.
Quelle:
RS 166, S. 988


Der Porto-Stempel
Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, martin.jenrich@web.de

Porto-Stempel (auch Nachgebührenstempel genannt) sind Nebenstempel zur Kennzeichnung eintreffender Sendungen, die nicht oder ungenügend freigemacht sind. Ihr Aussehen hat im Laufe der Zeit viele Wandlungen durchgemacht, und die Stempel sind von Land zu Land verschieden.

Anlass dieser kurzen Beschreibung ist ein Hinweis von Wolfgang Haeußler, der mir per eMail mitteilte, dass die Beschreibung des Nachportobelegs im RS 261 auf S. 3249 fehlerhaft ist. Nicht das PA Danzig 5 hat den „PORTO“-Stempel abgeschlagen, sondern das PA in Berlin-Friedenau, dass das entspr. Nachporto ja auch einzog. Sonstige Bemerkungen zu diesem Beleg sind im RS 262 auf S.3316 zu finden.


Noch einmal:
“Mischfrankaturen aus Danzig nach dem 1.9.1939“ (RS 262, S. 3303)
Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, martin.jenrich@web.de

Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Angaben zur Gültigkeit der Guldenmarken ungenau bzw. einmal auch falsch sind. Und, der Teufel liegt im Detail: In der Überschrift muss es heißen „… ab dem 1.9.1939“.
Folgende Marken der ehemaligen Freien Stadt Danzig aus der Guldenzeit waren noch gültig (lt. MICHEL-Katalog):
Bis 30.9.1939:
MiNrn. 193, 194, 200, 201, 193 D + 194 D, 202 bis 206, 209 bis 216, 236 (16.6.1937 aus dem Verkehr gezogen, aber nicht für ungültig erklärt), 245 bis 255, 267 bis 271, Blocks 1 + 2, 272 bis 275, Block 3, 281 bis 283, 289 bis 297, 290 D + 292 D, 298 bis 301, 306 bis 308, P 39
Bis 31.10.1939:
MiNrn. P 30 bis 38, P 40 bis 47


 

 

 

 

Arge Danzig, Rundschreiben 263, 2. Quartal 2019, Seite 3355.


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Added: 02/04/2019
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