Während des Polnisch-Sowjetischen Krieges
(1919 –1921) weigerten sich im August 1920 die
Hafenarbeiter der Freien Stadt Danzig, für die
polnische Armee bestimmtes Kriegsmaterial zu
löschen. Englische Truppen übernahmen dann
das Entladen. Die Polen machten die Danziger
Verwaltung für diesen Vorfall verantwortlich und
forderten ein Gelände zur Anlegung eines
Munitionsdepots.
Dieser Forderung gab der Völkerbund mit
Beschluss vom 14. März 1924 statt. Polen wurde
das Ostseebad Westerplatte „als Platz zum
Löschen, Lagern und Transport von Sprengstoffen und Kriegsgerät“ zugestanden, obwohl
der Danziger Senat von Anfang an dagegen
protestierte. Unter hohen Kosten, an denen sich
Danzig wider Willen beteiligen musste, wurde
unmittelbar neben dem Hafeneingang an der
Stelle eines vielbesuchten Badeortes ein
Hafenbecken ausgehoben, etliche Lagerschuppen errichtet und ein Anschluss an das Danziger
Eisenbahnnetz geschaffen.
Die Westerplatte wurde zwar
nicht polnisches Staatsgebiet,
der Hauptteil der Halbinsel war
jedoch dem polnischen Militär
vorbehalten und für Unbefugte
nicht zugänglich. Die zulässige
Stärke der Wachmannschaft
war vom Völkerbund auf zwei
Offiziere, 20 Unteroffiziere und
66 Mannschaften festgesetzt
worden. Die Stadt Danzig
durfte seit einer Abmachung
von 1928 zwei Polizeiposten an
den Zugängen zur Westerplatte
unterhalten.
Polen schuf in der Zeit von 1933 bis 1936 durch Abreißen alter Bauten und den Bau
neuer Unterkunfts- und Wachhäuser mit in den Kellergeschossen vorbereiteten MGStellungen ein befestigtes Verteidigungssystem.
Am 1. September um 4.45 Uhr begann mit
dem Beschießen der Westerplatte durch
das Linienschiff SMS „SchleswigHolstein“ der 2. Weltkrieg. Etwa 10
Minuten lang wurden Salven der schweren
Schiffsgeschütze auf das befestigte Munitionslager Polens abgefeuert. Anschließend versuchten Infanterieeinheiten
vergeblich, das Munitionslager zu erobern.
Die polnischen Verteidiger ergaben sich
den Deutschen erst nach 7 Tagen.
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Added: 11/04/2024
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