Historisches, Sachbeiträge und Berichte
Der Polnische Korridor
Der Polnische Korridor (auch Danziger Korridor oder
Weichselkorridor - polnisch Korytarz polski) war ein
vormals preußischer Landstreifen zwischen
Pommern im Westen sowie dem Unterlauf der
Weichsel im Osten. Deutschland musste ihn nach
dem 1. Weltkrieg an Polen abtreten. Er trennte von
1920 bis zum Überfall Hitler-Deutschlands auf Polen
am 1. September 1939 Ostpreußen vom übrigen
Deutschen Reich.
Gründe für die Abtrennung vom Deutschen Reich
US-Präsident Woodrow Wilson
Nach dem 14-Punkte-Programm, in dem der amerikanische
Präsident Woodrow Wilson im Januar 1918 die Kriegsziele der
USA zusammenfasste, sollte ein unabhängiger polnischer Staat
mit einem eigenen Zugang zum Meer errichtet werden, wie es
polnische Politiker, insbesondere Roman Dmowski, seit Kriegsbeginn von der Entente gefordert hatten.
Am 8. Oktober 1918 überreichte deshalb Dmowski in
Washington Präsident Wilson ein Memorandum. Es wurde am
25. Februar 1919 auch der mit den polnischen Angelegenheiten
befassten Sonderkommission der Friedenskonferenz vorgelegt.
Darin waren die territorialen Forderungen Polens an
Deutschland umrissen.
Mit dem Vorhaben des eigenen Zugangs zur Ostsee sollte die nach 123 Jahren der
Fremdherrschaft neu entstandene „Zweite Polnische Republik“ ökonomisch unabhängiger
gemacht werden, als es als reiner Binnenstaat hätte sein können. Der Gegenvorschlag der
deutschen Delegation in schriftlicher Form, Polen stattdessen in Gdingen und an weiteren Orten
Freihäfen einzuräumen, wurde abgelehnt. Zu den Verhandlungen waren die deutschen
Delegierten nicht zugelassen, erst zur Unterzeichnung des Vertrags.
Im Versailler Friedensvertrag, der am 28. Juni 1919 unterschrieben wurde und am 10. Januar
1920 in Kraft trat, wurde Posen wie auch Westpreußen Polen zugesprochen.
So entstand der „Korridor“.
Artikel 89 des Versailler Vertrags:
Polen verpflichtet sich, dem Personen-, Güter-, Schiffs-, Boots-, Wagen-, Eisenbahn-wagenund Postverkehr zwischen Ostpreußen und dem übrigen Deutschland durch das polnische
Gebiet (d. h. durch den „Korridor“ - Red.) einschließlich der Hoheitsgewässer völlige
Durchgangfreiheit zuzugestehen… (also kein Flugverkehr!)
Am 27. April 1921 sind in Paris zwischen dem deutschen Botschafter und dem polnischen
Gesandten die Ratifikationsurkunden des zwischen Deutschland, Polen und der Freien Stadt
Danzig abgeschlossenen Abkommens über den freien Durchgangsverkehr zwischen Ostpreußen
und dem übrigen Deutschland ausgetauscht worden. Es wurde am 21. April 1921 unterzeichnet
und trat am 27. April in Kraft. Der Deutsche Reichstag ratifizierte es am 12. Juli 1921. Die
Ratifikation im polnischen Sejm verzögerte sich jedoch bis zum 2
Rundschreiben 282, Seite 4087
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Added: 09/06/2024
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