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>> Danzig und die europäischen Mächten:

gerade dieser Vertrag beweist deutlich, daß Danzig als selbständiger Staat von den Mächten anerkannt worden ist, da er gegen den angeblichen Oberherrn von Danzig, den König von Polen, gerichtet war.

Die Kurfürsten von Brandenburg und die Könige von Preußen sind in ihrem Verhalten zu Danzig dem Beispiel der anderen Staaten gefolgt. Auch sie haben wiederholt politische Verhandlungen mit dem Rate geführt, ohne daß Polen an diesen beteiligt gewesen war. Mit Rußland wurde ein Handelsvertrag 1714 durch Peter dem Großen abgeschlossen, nachdem bereits 1659 der Zar Alexej politischen Schriftverkehr aufgenommen hatte.

Die politische Geschichte Danzigs bezeugt somit immer wieder seine Selbständigkeit im Wechselspiel der europäischen Staaten. Da sie frühzeitig die Bedeutung erkannt hatten, welche ein unabhängiges Danzig für sie selbst hatte, haben sie sich wiederholt für die Freiheiten und Rechte der mächtigen Stadt an der Weichselmündung eingesetzt. Sie nimmt in der Geschichte der Ostseeländer eine ähnliche Stellung ein, wie die Republik Venedig im Mittelmeer. In dem Bestreben, ein Gleichgewicht der europäischen Mächte herzustellen, hat sich Danzig stets als überaus bedeutsam und seine Selbständigkeit als unentbehrlich erwiesen.

Verfassung und Bevölkerung:

Bereits zur Zeit der pommerellischen Herzöge dürfte die Stadt außer der ummauerten Wohnfläche Wiesen und Äcker besessen haben. Zur Ordenszeit besaß sie das Gelände, auf dem im Laufe des 14. Jahrhunderts die Neustadt, die Vorstand, Langgarten und Mattenbuden, die Speicherinsel sowie die Vororte Petershagen und Neugarten entstanden sind. Auch verfügte sie über das später sogenannte Bauamt zwischen der unteren Mottlau und die Weichsel mit dem Dorfe Neuendorf als Mittelpunkt. Dieser Besitz genügte jedoch dem Bedürfnis der Stadt nicht. Sie war daher 1410 bemüht, bei ihrem ersten Abfall vom Deutschen Orden von dem König von Polen als Gegenleistung für seine Anerkennung ein ausgedehntes Landgebiet sich zusprechen zu lassen. Es umfaßte einen Teil der bisherigen Komturei Danzig, der zuvor unter der unmittelbaren Verwaltung des Ordens gestanden hatte; einen weiteren Teil des Werders, mehrere Dörfer auf der Höhe sowie das Recht der Fischerei und der Holzung an der Küste der Nehrung. Aber erst der zweite, endgültige Abfall vom Orden (1454) verwirklichte die Wünsche, sogar mit einer bedeutenden Erweiterung. Zwar konnte die Stadt nicht, wie sie wollte, die gesamte Komturei Danzig erwerben, die bis nach Lauenburg und Bütow in Pommern reichte und die waldreichen Gebiete um Karthaus umfaßte; aber König Kasimir mußte ihr 1454 den Besitz des Danziger Werders zwischen dem Rande der Höhe und der Weichsel, die Nehrung bis Narmeln sowie mehrere Dörfer auf der Höhe und an ihrem Rande zugestehen. Da zu diesem Gebiet das "Danziger Haupt" gehörte, an dem die Danziger Weichsel nach Westen und die Elbinger Weichsel nach Osten sich teilten, wurde die Stadt zur Beherrscherin aller Weichselmündungen. Die fruchtbare Scharpau, die südlich der Elbinger Weichsel gelegen ist, wurde der Stadt 1530 endgültig zugesprochen, seit 1526 auch der südliche Teil der Halbinsel Hela zwischen >>

Geschichte der Freie Stadt Danzig, Erich Keyzer, Seite 18.


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Added: 11/11/2010
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