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Gallery » Geschichte der Stadt Danzig, Erich Keyser » Danzigs - Verfassung und Bevölkerung

>> Verfassung und Bevölkerung:

mußte auch wehrfähig sein. "Alle, die also Bürger werden, sollen zur bürgerlichen Wehre haben eine gute Walflinte nebst Patronentasche und einen guten Degen nebst dem dazugehörigen Zubehör, und wer diese bürgerliche Wehre nicht für sein eigen hat, der soll nicht zum Bürger angenommen werden." Die Bürger wurden alljährlich zu Pfingsten besichtigt und mußten dabei ihre Waffen vorzeigen. Sie haben bei den Angriffen der Polen, Schweden und Russen tapfer und erfolgreich bewährt.

Der Bürger mußte auch ein gewisses Vermögen besitzen. Der Grundbesitz war an das Bürgerrecht gebunden. Schließlich wurde verlangt, daß jeder Bürger verheiratet war: "Wer das Bürgerrecht dieses Stadt erhalten hat, der soll innerhalb Jahr und Tag in den Ehestand treten." Alle Personen, die aus dem Gebiet der Deutschen Hanse stammten, konnten ohne weiteres Danziger Bürger werden. Dagegen durften seit 1457 Oberdeutsche, Italiener, Engländer, Holländer, Flamen und Juden zum Bürgerrecht nur zugelassen werden, wenn die drei Ordnungen zustimmen. Die Mennoniten, die seit dem Ende des 16. Jahrhunderts in großer Zahl aus Holland und Friesland in das Werden einwanderten, durften zwar bäuerliche Besitzungen erwerben, erhielten aber nicht das Bürgerrecht.
Da die Bürgerbücher, in die alle neuen Bürger eingetragen wurden, für die Jahre 1536 - 1793 fast lückenlos erhalten sind, kamm das Volkstum der Danziger Bürgerschaft für diese Zeit einwandfrei nachgewiesen werden. Die Bücher lassen Herkunft und Beruf der Neubürger erkennen und pflegen die Söhne von Bürgern und die Einwanderung zu unterscheiden.

In den Jahren 1637 - 1907 standen 4860 einheimischen neuen Bürgern 6393 zugewanderte neue Bürger gegenüber. diese machten somit 57 v. H. aller neuen Bürger aus. Da nun die einheimischen Bürgerschaft seit alters dem deutschen Volkstum zugehörte, sind auch ihre Nachkommen deutscher Herkunft gewesen; aber auch die übrigen, die Auswärtigen, stammten zu 96 v. H. aus dem deutschen Sprachgebiet. Nicht nur ihre deutschen Vor- und Zunamen, sondern auch ihre Geburtsorte, die in sehr vielen Fällen durch amtliche Geburtsbriefe nachgewiesen wurden, bezeugen ihr deutsches Volkstum. 72 v. H. wanderten aus den deutschen Landschaften östlich der Elbe ein und zwar 29 % aus dem Preußenlande, 26 % aus Pommern, Mecklenburg und Schleswig-Holstein, 6 % aus dem Warthegau und Brandenburg, 10 % kamen aus Schlesien, Böhmen-Mähren und Obersachsen. Aus dem altdeutschen Siedelland zwischen der Elbe und der Küste des Kanals zogen 17 % der Einwanderer nach Danzig, wobei die einzelnen Landschaften, wie die Provinz Sachsen, Thüringen, Hannover, Westfalen, Rheinland und die Niederlande etwa gleich viele neue Bürger stellten. Nur 3 % waren in Süddeutschland beheimatet. Insgesamt machten die neuen Bürger aus Altdeutschland somit 20 % der gesamten neuen Bürger aus. Aus dem nichtseutschen Sprachgebiet stammten nur 6 % der Bürgerschaft; von ihnen waren 2 % Polen und Litauen gebürtig, doch gehörten auch diese fast ausschließlich dem deutschen Volkstum an, das damals in den dortigen Städten noch zahlreich verbreitet war. Die neuen Bürger polnischen Volkstums sind dazu gewöhnlich in den Bürgerbüchern durch die Schreibung ihrer Namen in lateinischer Schrift gekennzeichnet. Auch ergibt die Untersuchung der Familiennamen den geringen Anteil an Neubürgern polnischer Herkunft an der Gesamtbürgerschaft. Denn von 19026 Bürgern, die in den Jahren 1558 - 1709 das >>

Geschichte der Freie Stadt Danzig, Erich Keyzer, Seite 20.


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Added: 11/11/2010
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