>> Über unzureichend freigemachte - also nachportopflichtige - Sendungen in den Jahren 1921-1923 nach Danzig-Langfuhr, -Neufahrwasser, Oliva und Zoppot:
>> Nach Liechtenstein wurde Schweizer Auslandsporto verklebt (Vaduz war postalisch aber Inland), zusammen mit Schweizer Inlands-Expressporto, einschließlich 35 Rappen in Liechtensteinmarken für den Weiterversand als Einschreiben nach Danzig. Der gelbe Expresszettel wird durch die Liechtensteinmarken (links unten) verdeckt. Das Schweizer und Liechtensteiner Einschreib-Briefporto betrug 40 Rappen, 5 Rappen fehlten also. Unter den in Langfuhr verklebten Nachportomarken in Höhe von 50 M findet sich ein verdecktes T ohne weitere Spezifizierung, wie sich aus einem weiteren gleichartigen Brief ergibt.
*- Abb. 4 VS:
Mit dieser Maßnahme hat sich der Liechtensteinische Postbeamte vom untertaxierten Einschreibporto entlastet. Blatterbriefe dienten häufig zur Erzielung von sogen. Mehrländer-Frankaturen.
*- Abb. 4 RS:
Das Besondere an diesen beiden Belegen ist die Entwertung der Nachportofrankatur von 50 M in Danzig-Langfuhr am 19.2.23; nicht etwa mit dem nebenstehenden rückseitig abgeschlagenen Ankunftstempel DANZIG-LANGFUHR c, sondern mit dem Stempel DANZIG-LANGFUHR f.
Wenn R-Briefe in Danzig als Briefkasteneinwurf - also ohne Marken - befördert wurden, konnte das Nachporto (ohne die Einschreibgebühr) verdoppelt werden. Einschreibbriefe aus dem Ausland jedoch, auch mit Unterfrankatur, mussten nach UPU-Regeln ausgeliefert werden. Nachgebühr konnte höchstens bei der ausländischen Postanstalt eingefordert werden, aber nicht vom Empfänger. Im vorliegenden Falle wäre die Mindestgebühr von T 30 = 120 M fällig gewesen, nicht T 12,5, was damals 50 M entsprach. Es handelt sich also um Mache oder englisch "fake".
Der Stempel DANZIG-LANGFUHR f ist schon lange Jahre als u. a. häufig rückdatiert bekannt. >>
Arge Danzig, RS 230, 2010, Literaturbeilage 158, Seite 5.
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Added: 07/01/2011
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