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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 235 - 2. quartal 2012 » Das postamtliche Ende der Dienstmarken

Historisches, Sachbeiträge und Berichte : 

Vor 85 Jahren :
Das postamtliche Ende der Dienstmarken in der Freien Stadt Danzig:
[Hans-Joachim Düsterwald, Tel. +49 (0)591-73232, E-Mail: jo.duesterwald@t-online.de]

>> Mit der Verfügung Nr. 268 vom 12. Oktober 1921 wird „im Einvernehmen mit der Deutschen Reichspostverwaltung und der Postverwaltung der Polnischen Republik ... die Verwendung von Danziger Dienstmarken auf amtlichen Postsendungen nach Deutschland sowie nach Polen zugelassen“. (Vfg. Nr. 268 „Zulässigkeit der Verwendung Danziger Dienstmarken im Verkehr nach Deutschland und Polen“ der P.T.V. Danzig vom 12. Oktober 1921 in Amtsblatt Nr. 28, 1921, Seite 145)

Ein paar Wochen später waren auch Danziger Dienstmarken im Verkehr nach dem Memelgebiet zugelassen. (Vfg. Nr. 295 „Zulässigkeit der Verwendung Danziger Dienstmarken im Verkehr nach dem Memelgebiet“ der P.T.V. Danzig vom 3. Dezember 1921 in Amtsblatt Nr. 34, 1921, Seite 179)

Danziger Dienstmarken waren immer Provisorien, d. h. Freimarken mit Aufdruck „D M“ in schwarz der Druckerei Sauer in Danzig (1921-1923) bzw. zweizeilig schräg in Schreibschrift „Dienst-/marke“ in grau bzw. schwarz der Postdruckerei Danzig (ab 1924).

Insgesamt existieren in den Hauptnummern 51 verschiedene Dienstmarken; hinzu kommen verschiedene Wasserzeichen und Farben.

Mischfrankaturen von Frei- und Dienstmarken gab es anfangs zwischen der Herausgabe am 25.8.1921 und dem obligatorischen Gebrauch ab 1.9.1921 und später zur Inflationszeit.

Und dann kam unvermittelt das Aus:
Verfügung Nr. 54 vom 30. März 1927 im Amtsblatt Nr. 9, Seite 21, der P.T.V. Danzig Außerkurssetzung der Dienstmarken „Die Dienstmarken zu 5, 10, 15 (grau), 15 (rot), 20, 25, 30, 35, 40, 50 und 75 Pf werden mit Ablauf des 31. März 1927 außer Kurs gesetzt und dürfen vom 1. April ab zum Freimachen von Sendungen nicht mehr benutzt werden. Die bei den Behörden vorhandenen Dienstmarken sind vom 1. bis 15. April an den Postschaltern gegen bar umzutauschen. Die durch den Staatsanzeiger entsprechend verständigten Behörden haben ein mit Dienstsiegel versehenes Schreiben vorzulegen, aus dem der Gesamtbetrag der einzutauschenden Marken hervorgeht.

Die in den Händen von Privatpersonen befindlichen ... Dienstmarken werden nicht umgetauscht (hervorgehoben von der Redaktion).

Die eingetauschten Dienstmarken sind bis zum 25. April mit doppeltem Lieferschein, der den Vermerk „Verrechnung durch den Nachweis der Über- und Zuschüsse“ zu tragen hat, g. F. unter „Einschreiben“ an die OPK einzusenden. Lose Marken sind auf Bogen zu je 100 Stück zu kleben. Für die Postagenturen haben die Abrechnungspostämter das Erforderliche wahrzunehmen ...“

Der Anlass zur Außerkurssetzung der Dienstmarken war die Umstellung auf das Porto-Ablösungsverfahren. Die einzelnen Dienststellen und Behörden schlossen entsprechende Verträge mit der Postverwaltung dergestalt, dass die Versandkosten der Postsendungen mit Pauschalen abgegolten wurden. Diese wiederum wurden durch Zählung des Postaufkommens in vereinbarten Zeiträumen ermittelt. Am Anfang wurde das Vorjahr herangezogen.

Die Dienstsendungen (ohne Marken) wurden nun mit besonderen Stempeln oder Vordrucken auf den Belegen gekennzeichnet.

Arge Danzig, Rundschreiben 235, Seite 2291.


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Added: 02/05/2012
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