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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 187- April, Juni, July 2000 » Amtsblattverfügungen der Landespostdirektion Danzig, Teil 1

>> 1. Einrichtung, Änderung oder Schließung von Postanstalten

Amtsblatt Nr. 18 vom 28.9.1938, Verfügung Nr. 139
Einrichtung und Umwandlung von Postanstalten (I A 2 125)
Am 1. Oktober 1938 werden im Kreise Danziger Höhe folgende Poststellen eingerichtet: Russoschin, Suckschin, Klein Trampken, Katzke, Golmkau, Fünfgrenzen, Grenzdorf, Braunsdorf, Domachau und Schwintsch. Die in diesen Orten bestehenden PHilfst, THilfst oder GÖ werden mit dem 30. September aufgehoben. Gleichfalls vom 1. Oktober wird die PAg Kladau in eine PSt umgewandelt. Gemäß § 6 der PO gilt im Briefverkehr zwischen der PSt Russoschin und der PAg Langenau die Ortsgebühr, da der Gutsbezirk Russoschin mit der Landgemeinde Langenau vereinigt ist Sämtliche PSt werden dem PA Praust (Freie Stadt Danzig), das als LPA gilt, unterstellt. Die bisher dem PA Hohenstein (Freie Stadt Danzig) zugeteilte PAg Lamenstcin wird vom 1. Oktober ab dem PA Praust unterstellt. Sämtliche PSt sowie die PAg Langenau, Groß Trampken, Lamensteirt, Meisterswalde und Schwintsch Hinterfeld werden amtlich bezeichnet mit dem Namen des Ortes, in dem sie liegen, sowie dem Namen des LPA mit dem voranstehenden Zusatz „über", z.B. Suckschin / über Praust (Freie Stadt Danzig). Unter Aufhebung der bestehenden Landpostverbindung mit Kw Praust-Meisterswalde (Leitheft D 20) wird vom 1. Oktober 1938 ab eine Ldkp ... eingerichtet.

Der Kraftwagen ist zur Mitnahme von höchstens 5 Reisenden eingerichtet.
Die Dienstbehelfe sind zu berichtigen.

Amtsblatt Nr. 2 vom 30. Januar 1939, Verfügung Nr. 12
Verlegung einer Poststelle (1 A 2 125)
Ab 1. Februar 1939 wird die Poststelle Fünfgrenzen nach Lehmberg verlegt. Die amtliche Bezeichnung der neuen Poststelle ist Lehmberg / über Praust (Freie Stadt Danzig). Vom gleichen Zeitpunkt ab wird der Ort Fünfgrenzen der Poststelle Grenzdorf zugeteilt.
Der Fahrplan der Ldkp Praust-Meisterswalde-Praust (Leitheft D 19) ändert sich wie folgt:
Statt der Angaben zu Fünfgrenzen und Grenzdorf ist zu setzen: ... Grenzdorf, Lehmberg.
Das Leitheft ist zu berichtigen.

Amtsblatt Nr. 11 vom 15. Mai 1939, Verfügung Nr. 66
Neue Bezeichnung für Amtsstellen und ihre Inhaber (I B 1 214-2)
1. Vom 1. April 1939 an erhalten die Postagenturen und die bisherigen Poststellen die gemeinsame Bezeichnung „Poststelle", im innerdienstlichen Verkehr mit dem Zusatz (1) oder (II).
Die Bezeichnungen „Posthilfstellen" und „Telegraphenhilfstellen" ändern sich nicht; die Bezeichnung „Postagentur" fällt weg.
2. Die Beamten im Nebenamt haben fortan folgende Amtsbezeichnungen zu führen:
a) die Postagenten: Posthalter (PH), im innerdienstlichen Verkehr mit dem Zusatz (I),
b) die Poststelleninhaber: Posthalter, im innerdienstlichen Verkehr mit dem Zusatz (II),
c) die Postlülfstelleninhaber Hilfsposthalter (HPH).
Die Amtsbezeichnung „Telegraphenhilfstelleninhaber" bleibt so lange bestehen, bis die wenigen noch vorhandenen Telegraphenhilfstellen umgewandelt oder aufgehoben sind Die Amtsbezeichnungen „Postagent", „Poststelleninhaber" und „Posthilfstelleninhaber" fallen weg.
3. Die bisherigen Posthalter haben die Bezeichnung „Postfuhrhalter" zu führen.

Amtsblatt Nr. 23 vom 2. Oktober 1939, Verfügung Nr. 139
Bezeichnung der Verkehrsanstalten (I A 1 125)
Bis zur endgültigen Festsetzung der Bezeichnung der Verkehrsanstalten im bisherigen Freistaatgebiet führen ab sogleich alle Verkehrsanstalten, die bisher den Zusatz „Freie Stadt Danzig" führten, den Zusatz „Bezirk Danzig".

Amtsblatt Nr. 26 vorn 30. Oktober 1939, Verfügung Nr. 167
(III 2 120)
Nach § 3 der Verordnung vom 20.10.1939 (RGB1. Nr. 207/39) führt die Landespostdirektion Danzig von sogleich ab die Bezeichnung "Reichspostdirektion".

2. Stempel / Stempelung

Amtsblatt Nr. 33 vom 14. November 1924, Verfügung Nr. 182 vom 4. November 1924
Neue Hochdruckstempel beim PSchA Danzig
Am 1. Dezember wird das hiesige PSchA Hochdruckstempel in Benutzung nehmen, die statt des Reichsadlers das Danziger Wappen zeigen. Die bisherigen Stempel werden dann nicht mehr verwendet werden.

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Rundschreiben 187, Literaturbeilage 995A, 15. März 2000, Seite 8.


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Added: 21/11/2015
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