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>> Der Postvertrag von 1817 zwischen Preußen und Frankreich

>> Die Präambel zum Vertrag

Man muß wissen, daß beträchtliche Unterschiede bezüglich des Gewichts zwischen französischer und preußischer Post bestanden. Die Franzosen schrieben zur damaligen Zeit bereits auf relativ dünnem Papier, während die Deutschen eine weit stärkere Papiersorte benutzten.

Paris stimmte nicht der Anzahl von sechs Rayons und auch nicht einem Standard-brief von 10 Gramm zu. Es schlug vor, den Rayon 5 mit dem Rayon 6 zu einem Rayon 5 zu vereinen. Als die preußischen Behörden dem Antrag zustimmten, nahm Frankreich seinen Einwand gegen einen Standardbrief von 10 Gramm zurück. Die Transitkosten zwischen Saarbrück und Forbach sollten durch beide Länder getragen werden.

Mitte 1817 konnte von Haysdorf das Vertragkonzept zur Zustimmung nach Berlin senden. Gleichzeitig informierte er nebenbei, daß er als Einziger eine Vereinbarung erreicht hatte und die Reprä-sentanten von Baden und Bayern ohne irgendwelche Resultate Paris verlassen mußten. Berlin stimmte zu, und am 18. Juli 1817 schickte von Haysdorf den Vertrag, der von ihm und dem französischen Repräsentanten Dupleix de Mézy unterzeichnet wurde, nach Berlin zur Ratifikation. Der König von Preußen, Friedrich Wilhelm I, unterzeichnete den Vertrag am 23. Juli 1817. Louis XVIII, König von Frankreich, die französische Ausführung (nebenstehend) nicht vor dem 25. Oktober 1817.

Der neue Vertrag sollte am 1. Januar 1818 Gesetzeskraft erlangen, aber aus unterschiedlichen Gründen (wahrscheinlich war die Einführung der Abgangsstempel in Preußen noch nicht beendet) erfolgte eine zweimalige Verschiebung bis zum 1. Mai 1818.

Bis dahin blieb der provisorische Vertrag zwischen Frankreich und T&T über die Postbeförderung von und durch Preußen in Kraft.

Rundschreiben 214, Literaturbeilage 213, 12.12.2006, Seite 3.


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Added: 31/08/2015
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