btn toggle

Galerie

Gallery » Arge Danzig Rundschreiben 257 » Gebrauch von Dienstmarken für einen privaten Brief

Gebrauch von Dienstmarken für einen privaten Brief
Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, eMail: martin.jenrich@web.de

Brief aus Palschau nach Tiegenhof vom 6.4.23 2-3 N
Porto für einen Brief bis 20 g ab 1.3.23 50 --> M
Der Brief — mit einer Mischung von Frei- und Dienstmarken — ist also portogerecht.

Durch eine Verfügung des Senats der Freien Stadt Danzig vom 8.8.1921 wurde angeordnet, dass Staats- und Gemeindebehörden für die Freimachung ihrer abgehenden Sendungen Dienstmarken zu verwenden haben. Diese waren ab 28.8.1921 am Postschalter (für jedermann) erhältlich.

Genaugenommen durften Dienstmarken nicht von Privatpersonen für ihre Korrespondenz verwendet werden. Die Post duldete das aber und stellte derartige Sendungen zu, ohne Nachporto zu verlangen.

Zum Ende der Inflation am 2.11.1923 endete die Gültigkeit der bis dahin heraus-gegebenen Dienstmarken in Markwährung. Danach erschienen noch bis 27.11.1925 Dienstmarken in Guldenwährung. Am 31.3.1927 endete offiziell die Zeit der Dienstmarken der Freien Stadt Danzig.


Spezialsammler wird man nicht dadurch,
dass man die möglichen Besonderheiten zusammenträgt.
Viet wichtiger ist, dass man versteht, wie sie entstanden sind.

Arge Danzig, Rundschreiben 257, 4. Quartal 2017, Seite 3089.


Hits: 1382

Added: 11/11/2017
Copyright: 2024 Danzig.org

Danzig