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Eine staatlich nicht akzeptierte Nachnahme
[Werner März, Tel.040-340812, maerz@kugler-maerz.de]

Nachnahme aus Danzig-Neufahrwasser vom 14.10.23 über 8,48 Fr. nach Frankenholz/Saar
Portoperiode 8.-14.10.23: Brief → 15 Mio. M + Nachnahmegebühr 2,5 Mio. M = 17,5 Mio. M
Der Brief ist portogerecht frankiert.

Am 20.X.23 schrieb der verantwortliche Postbeamte in Frankenholz/Saar auf die Briefrückseite:
„Nachnahme in Frankenwährung für dort nicht zulässig.“
Der Brief wurde also zurück nach Danzig-Neufahrwasser gesandt, wo er am 24.10.23 seinen Eingangsstempel erhielt.

Hintergrund der Ablehnung war, dass die Saar als Ausland galt. Im Friedensvertrag von Versailles wurde in den Artikeln 45-50 ein Saarstatut festgelegt, das fremde Verwaltung vorsah und ein festgelegtes Gebiet für 15 Jahre dem Völkerbund als Treuhänder übertragen wurde. Danach war 1935 ein Volksentscheid über die staatliche Zugehörigkeit (Deutschland oder Frankreich) vorgesehen. - Zum Ende des 1. WK besetzten französische Truppen das Gebiet. Die vom Völkerbund eingesetzte Regierungskommission wurde von einem Franzosen geleitet, und so überwog immer mehr der französische Einfluss. Der französische Franc galt ab 1. Juni 1923 als alleiniges Zahlungsmittel, und 1925 wurde das Saargebiet in das französische Zollgebiet einbezogen.


Arge Danzig, Rundschreiben 260, 3. Quartal 2018, Seite 3221.


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Added: 15/07/2018
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