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Gallery » Arge Danzig Rundschreiben 270 » Plattenfehler, die nicht im MICHEL-Katalog abgebildet sind, RS. 270.

 

- Konstituierung der Freien Stadt Danzig Die komplizierte Vorgeschichte 

Der Verfassungsartikel 117 sah vor, daß sich nach Gründung der Freien Stadt Danzig die Verfassunggebende Versammlung als erster Volkstag zu erklären hatte, dessen Amtsdauer spätestens am 31. Dezember 1923 zu enden hätte. Aber soweit war es noch nicht.


Zunächst mußte nach dem Willen der Alliierten noch vor Konstituierung der Freien Stadt ein Vertrag zwischen Danzig und Polen ausgehandelt werden. Das sollte auf Einladung einer Botschafterkonferenz in Paris geschehen. Als bis zum 27. September 1920 immer noch keine Einladung vorlag, fuhr eine Abordnung von 14 Personen – angeführt von Dr. Sahm – nach Paris, um auf eigene Faust mit Verhandlungen zu beginnen. Erst nach 14 Tagen legte man den Danzigern den Text einer von der Botschafterkonferenz beschlossenen Konvention vor. Die Änderungsmöglichkeiten der Danziger delegation waren gering. In teilweise dramatischen Beratungen ringen sich die Danziger zur Unterzeichnung durch. Man kam zu dem Schluß, daß ein schlechter Vertrag immer noch besser sei als gar kein Vertrag. Am 22. Oktober 1920 unterrichtete Dr. Sahm den Generalsekretär der Botschafterkonferenz, daß die Danziger Delegation zur Unterzeichnung bereit sei. Wer aber nicht zur Unterzeichnung kam, waren die Polen! Sie wünschten zusätzliche Absprachen über das Recht Danzigs auf eine eigene Flagge, über Paßvisa, Zollverwaltung, Hafenausschuß und Kontrolle der Stromweichsel. Schließlich wurde wenigstens die Zusage erreicht, daß Änderungen des bereits angenommenen Vertragstextes nur in beiderseitigem Einverständnis erfolgen könnten.


Am 9. November 1920 wurde – von der Botschafterkonferenz als neuer Unterzeichnungstermin festgelegt – im französischen Außenministerium die „Konvention zwischen Polen und der Freien Stadt Danzig“ (auch „Pariser Konvention“ genannt) von beiden Seiten unterzeichnet. In 40 Artikeln enthält das Vertragswerk sämtliche Danzig und Polen betreffende Fragen, die sich aus den Versailler Bestimmungen ergeben. Von einer souveränen Freien Stadt konnte keine Rede sein; dafür hatte Polen zu viele Rechte in Danzig erhalten. Das Ganze war eine Kompromisslösung, die beide Seiten nicht befriedigen konnte und zu fortwährenden Streitigkeiten führen sollte.


Noch vor Unterzeichnung der „Pariser Konvention“ war festgelegt worden, daß Oberbürgermeister Dr. Sahm als Vertreter Danzigs an der Sitzung des Völkerbundes am 14. November 1920 in Genf teilnehmen sollte. Polen forderte eine Übertragung des militärischen Mandats über Danzig, dass Dr. Sahm in scharfen Worten zurückwies. Der Völkerbund kam zu folgendem Beschluß: „ Die polnische Regierung erscheint besonders dazu berufen, unter Umständen vor dem Völkerbund mit der Aufgabe betraut zu werden, die Verteidigung der Freien Stadt sicherzustellen.“ Als auch die Danziger Verfassung mit gewissen Abänderungen vom Völkerbund genehmigt wurde, reiste Dr. Sahm mit seiner Begleitung zurück nach Danzig. Alles Nötige war nun abgearbeitet.


Am 15. November 1920 wurde in einer feierlichen Sitzung der Verfassunggebenden Versammlung in Anwesenheit des gesamten diplomatischen Korps vom stellvertretenden Militärbefehlshaber Oberstleutnant Strutt die Proklamation der Freien Stadt vollzogen.


Quelle: Rüdiger Ruhnau „Die Freie Stadt Danzig“ 1919-1939

Plattenfehler, die nicht im MICHEL-Katalog abgebildet sind
Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, martin.jenrich@web.de










MiNr. 28 II, PF VIII
Fuß der li. Wertziffer „2“
z. T. abgesprungen
MiNr. 29 II PF IV
„D“ von „Danzig“ oben
abgeflacht
MiNr. 29 II PF VI
„i“ in „Danzig“ unten
schräg gebrochen
MiNr. 30 I PF IV
kleines „z“
in „Danzig“


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Added: 18/05/2021
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