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>> Einlieferungsgebühr
[Peter Mette, Tel. 0581-9735015, P.METTE@web.de]
>> Auf dem nächsten Beleg – einer eingeschriebenen Sonderganzsache – ist kein Hinweisstempel betr. Einlieferungsgebühr abgeschlagen. Nur am Aufgabedatum (der 4.8.40 war ein Sonntag) und der Portohöhe ist zu erkennen, dass eine Einlieferungsgebühr erhoben wurde.
*-  Karte von Zoppot nach Berlin vom 4.8.1940.
Porto:
Karte = 6 Pf. + Einschreibegebühr = 30 Pf. + Einlieferungsgebühr = 20 Pf. = 56 Pf.
Arge Danzig, Rundschreiben 237, Seite 2379.    
        
Hits: 4396
 
Added: 03/10/2012
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