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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 216 - 3. Quartal 2007 » Erklärung des Vorstands der ARGE Danzig e. V.

>>  >>  >>Protokoll der Jahreshauptversammlung
am 19.05.2007 in Hamm-Pelkum, Hotel „Selbachpark“

Dazu sollte die Messe in Sindelfingen im Oktober 2007 genutzt werden. Der Vorstand wird hierzu gesondert einladen.
Nachdrücklich wird betont, dass die Diskussion über das Prüfen der Danziger Inflations-Stempel sachlich geführt werden sollte, d. h. ohne persönliche Vorwürfe. Die Fehlprüfungen im Prüfgebiet sollten auf jeden Fall reduziert werden. Darüber herrschte bei den anwesenden Mitgliedern Einigkeit.

TOP 4
Die Kasse wurde von den Herren Bronisch und Vierling geprüft. Letzterer verliest den Kassenprüfbericht – es gibt keinerlei Beanstandungen.

TOP 5
Herr Vierling beantragt, den Vorstand zu entlasten. Die Entlastung erfolgt einstimmig.

TOP 6
Auf Vorschlag des Vorstands wird der Jahresbeitrag für das Jahr 2008 in der bisherigen Höhe belassen.

TOP 7
Anträge der Mietglieder zur Jahreshauptversammlung liegen nicht vor.

TOP 8a
Herr Christian Thiel (Frankfurt/M.) wird einstimmig zum kommissarischen Geschäftsführer gewählt. Die Wahl erfolgt deshalb kommissarisch, weil der Punkt 8a nicht auf der veröffentlichten Tagesordnung steht.
Zum amtierenden Geschäftsführer, Herrn Georg König, besteht z. Zt. kein Kontakt.

TOP 9     entfällt

TOP 10
Die Erfassung der gestempelten letzten Danziger Portomarken-Serie der Inflationszeit wird fortgesetzt.
Die Numerierung der Literaturbeiträge erfolgte bisher willkürlich, sollte aber in Zukunft neu geregelt werden und dann wieder fortlaufend sein.

Herr Jenrich dankt den Teilnehmern für die angeregte Diskussion und schließt die Jahreshauptversammlung um 11.45 Uhr.
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Erklärung des Vorstands der ARGE Danzig e. V.
und der Herren Deininger und Prof. Dr. Klein

In den Diskussionen zum Rechenschaftsbericht des Vorstands der ARGE Danzig e. V. aufder Jahreshauptversammlung 2007 wurde die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit die in den letzten Rundschreiben kommentierten Fehl- und Falschprüfungen von Danziger Stempeln der Inflationszeit als typisch anzusehen seien.

Hiermit erklären wir übereinstimmend, dass Verallgemeinerungen unzulässig sind. Wir sind der Überzeugung, dass es sich bei den besprochenen Fällen um – wenn auch bedauerliche – Einzelfälle handelt, die keineswegs repräsentativ sind. Die überwiegende Mehrzahl der Prüfungen erfolgte korrekt und entsprechend den Anforderungen der BPPPrüfordnung.

Fallbezogene Gegendarstellungen zu den beanstandeten Prüfungen durch Prüfer, Auktionatoren und Händler sind von uns erwünscht. Sie werden entsprechend dem deutschen Presserecht in den Rundschreiben veröffentlicht.

 

Arge Danzig, Rundschreiben 216, Seite 1676.


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Added: 24/07/2007
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