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Bestimmungen
über
die Benugung
der Bücherei der Post- und Telegraphenverwaltung
der Freien Stadt Danzig.

1.
Die Beamten der Verkehrsanstalten haben die Zeitschristen oder Werke, welche sie aus der Bücherei zи
beziehen wünschen, dem Vorsteher zu bezeichnen. Dieser
sührt die Bestellung aus und sorgt demnächst für die
Rücksendung. Bevor die Rücksendung erfolgt, muß der
Vorsteher der Verkehrsanstalt zur Bermeidnng häufiger
Hin- und Hersendungen sich versichern, ob ein anderer
Beamter oder Unterbeamter dasselbe Buch etwa zu benuzen
wünscht. Als Umlaufsdauer sind bezüglich der Zeitschriften
1 Woche für das Hest, und bezüglich eines jeden Bandes
der Werke 4 Wochen für jeden Leser bestimmt. Jedes
Werk ist spätestens nach 3 Monaten an die Bücherei zurückzusenden.

2.
Die Verkehrsanstalten bestellen die gewünschten Bücher
mittels besonderer Bestellbücher, welche unter Umschlag
und mit der Aufschrist „Bestellbuch fr Werke der
Bücherei\" an die Post- und Telegraphenverwaltung ein= zureichen sind. Die Bestellbücher werden auch bei der
Rücksendung der Werke an die PTV benuht und sind n
diesem Zwecke mit einer besonderen Spalte versehen.

3.
Behufs Sammlung von Bestellungen haben die
Vorsteher der Verkehrsanstalten die Bestellbücher unter
Beifügung der Bücherverzeichnisse, mindestens monatlich) einmal, unter den Beamten in Umlauf zu sezen.


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Added: 28/07/2025
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