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Gallery » Die Neuesten Bestimmungen über den Postverkehr 1920 » Wie schützt man sich vor Schaden infolge von Verlust, Beschädigung, Beraubung usw. von Sendungen im Postverkebr?

Wie schützt man sich vor Schaden infolge von
Verlust, Beschädigung, Beraubung usw.
von Sendungen im Postverkebr?

Ratschläge betr. Bermeidung unsachgemäßen Postversandes. Ohne Zweifel wird wohl jedermann, der die Post zur Beförderung seiner Sendungen
benußt, wünschen, daß ihm Aerger, Schwierigkeiten oder gar Geldverluste erspart
bleiben und selbst gern dazu beitragen wollen, alles zu vermeiden, was zu
Verlust oder Beschädigung von Postsendungen führen kann oder einer Be= raubung Vorschub leistet.
Ueher Form, Art und Weise der Versendung von Postsendungen, über
den Diensthetrieb und zur Abgrenzung der Ersaßpslicht und Berantwortung
sind zahlreiche Bestimmungen erlassen, die dem wachsenden und bewegten
Verkehr entsprechend häusigen Aenderungen unterworfen sind. Deshalb
braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Zahl derer, die mit sämtlichen
Bestimmungen eingehend vertraut sind, recht gering ist. Unkenntnis der
Postgeseße führt aber oft zu Schaden und die meisten werden, wie man zи
sagen pflegt, erst durch Schaden klug und vermeiden Fehler erst dann, wenn
sie durch Geldverlust darauf aufmerksam gemacht worden sind.
Es soll deshalb Zweck dieses Büchleins sein, auklärend zu wirken, auf
die Fehler oder Unterlassungen hinzuweisen, die im Postverkehr immer wieder
vorkommen, zu zeigen, wie man sie vermeidet und sich vor Schaden bewahrt
und schließlich, wenn dennoch ein Verlust, Beschädigung oder Beraubung eintritt, zu raten, wie man zu seinem Gelde kommt und in welcher Höhe
der Schadenersazbetrag zu leisten ist. Sind die Bestimmungen über den
Postverkehr unbeachtet gelassen, so werden die Ersakansprüche des Absenders
vielfach abgewiesen werden. Es kommen als gesekliche Bestimmungen in
Betracht: Die Postordnung (P.-O.) und das Geseß über das Postwesen des Deutschen Reiches (P.-G.)
Deutliche Schrift! Oft ist eine slüchtig geschriebene äußere Anschrift
die Ursache nicht rechtzeitiger Ankunst einer Sendung gewesen. Bermerk der
vollen Postanschrist des Absenders auf allen Sendungen, damit sie ohne
weiteres wieder zurückgeleitet werden können, wenn durch Zufall die Aufschrift
sich ablöst oder durch Beschädigung unleserlich wird. Dies muß neuerdings
vor allem auf jedem Pakete selbst angegeben sein; in Pakete obenauf ist ein Doppel der Aufschrift zu legen. Bei Nichthefolgung vorstehender Bestim
mungen kann Ersaßleistung abgelehnt werden. Bei allen Sendungen sind
in der Ausschrift Empfånger und Bestimmungsort, Straße und Hausnummer
deutlich und so bestimmt zu bezeichnen, daß jeder Ungewißheit vorgebeugt
wird. Nicht allgemein bekannte Orte müssen näher bezeichnet werden, bei


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Added: 22/07/2025
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