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beanstandet worden ist, hat der Absender alle Nachteile zu vertreten, die aus
vorschriftswidriger Verpackung, Verschließung und Uufschrift entstehen. Ebenso
hat er den dadurch entstehenden Schaden zu erseßen.
Berpadungsvorfchriften. Pakete und Wertsendungen sind je
nach ihrem Umfang und Inhalt sowie nach der Länge der Beförderungsstrecđe haltbar und sicher zu verpacken. Bei Gegenständen von geringem Werte, die
nicht unter Druck leiden und kein Fett und keine Flüssigkeit abseßen, ferner
bei Akten oder Schriftsendungen genügt bei einem Gewicht bis 3 kg eine
Hülle von Packpapier mit fefter Verschnürung. Schwerere Gegenstände müssen mindestens in mehrfachen Umschlägen von starkem Packpapier verpackt sein.
Sendungen von bedeutendem Werte, besonders solche, die durch Nässe, Reibung oder Druck leicht Schaden leiden, 3. B. Spizen, Seidenwaren,
müssen je nach ihrem Wert, Umfang und Gewicht sicher in Wachsleinwänd,
Pappe oder in festen, unter Umständen mit Veinen überzogenen Kisten ufw.
verpackt sein. Sendungen, durch deren Inhalt andere Schaden leiden könnten, müssen so verpact sein, daß das verhütet wird. Fässer mit Flüssigkeiten
müssen starke Neifen haben. Leicht zerbrechliche Gefäße (Flaschen, Krüge
usw.) mit Ilüssigkeiten, Eier usw. sind in festen Kisten, Kübeln oder Körben
zu verwahren.
Holzstoffkisten aus besonders starker Holzstoffpappe, wie sie z. B. von
der Firma May & Sohn, Bunzlau hergestellt werden, sind zur Versendung
von Flaschen zwekmäßig und als postordnungsmåßig zu betrachten. Allerdings
ist auf sachgemäße innere Berpakung zu achten.
Bei der Verwendung von Pappkartons vergegenwärtige man sich stets,
daß Pappe besonders in feuchtem Zustande bei Regenwetter nachgiht und
frage sich, ob der Inhalt dadurch leiden würde. Uuf den Bahnstationen
läßt sich wegen sehr kurzer Haltezeit der Züge ein Werfen der Pakete
manchmal kaum vermeiden. Auch müssen die Pakete, die ganz unten liegen,
beim Aufstapeln zu Hunderten einen starken Druck aushalten können. Wenn
man dies alles in Betracht zieht, wird man wohl die richtige Verpackung
zu wählen wissen. Wird ein Pappkarton zur Verpackung benußt, so schlage
man ihn noch in festes Pactpapier ein, da die meisten Beraubungen dadurdh
verübt werden, daß jemand mit der Hand zwischen Deckel und Unterteil des
nachgiebigen Kartons hindurchfaßt und einzelne Sachen herauszieht. Auch ist
eine Beschädigung des Pakpapiers sofort erkennbar, während ein Niß an der
Eke des Pappdeckels an der Stelle, wo die umgebogenen Seitenränder
zusammenstoßen, oftmals als harmlos übersehen wird und doch ein Hineinfassen und Berauben ermöglicht. Für den Empfånger eines mit Pakpapier
umhüllten Kartons ist es viel leichter, eine äußere Beschädigung festzustellen
und dadurch eine postamtliche Feststelung einer beanstandeten Sendung
herbeizuführen. Es wird also durch diese bessere Verpackung erzielt, daß ein
Dieb sich nicht so leicht an dieser Sendung vergeht, weil die Beschädigung
gleich deutlich sichtbar wird, der Empfänger das Paket nicht unbeanstandet
annimmt und der Post ein entstandener Schaden fogleich nachgewiesen werden
kann.


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Added: 22/07/2025
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