
Das Postgewicht wird bei der Paketannahme für gewöhnliche, Einschreibund Weripakete bis 3000 M. einschl. nach ganzen und halben kg ermittelt
und unter Abrundung von Gewichtsteilen von weniger als einhalb kg nach
oben auf der Paketkarte vermerkt. Bei Paketen mit Wertangabe von mehr
als 3000 M. wird das Gewicht nach kg und g festgestellt und auf volle
50 g nach oben abgerundet. Wertpakete werden nach kg und g genan
gewogen, wenn ste Geld, Wertpapiere, Edelsteine und Edelmetalle enthalten.
Den Besteller zur Iuhaltsseststellung bhinzuzuziehen, ist unzuläisig. Ist etwas auszuseßen, so ist dem Boten zu sagen, daß der Empfånger die
Sendung auf dem Postamt össnen lassen und nach Feststellung des Inhalts
in Empfang nehmen werde.
Ist bei der Deffnung einer unbeaustandet angenommenen Sendung
das Fehlen eines Gegenstandes bemerkt worden, so müssen der gesamte
Inhalt und alle Leile der Verpackung sofort zum Postamt gebracht werden,
wo eine Verhandlung über den Befund aufgenommen wird. Es empfiehit
sich, stets beim Deffnen einen Zengen hinzuzuziehen, damit er die Angaben
auf dem Postamte bestätigen kann. Eine Ersaßpslicht besteht für die Post
in diesem Falle keineswegs, dennoch wird aus Billigkeitsrücksichten Ersaß
geleistet, wenn die Feststellungen ergeben, daß der Schaden im Bereiche der Post entstanden sein muß und die Aussagen glaubwürdig erscheinen.
Erfahleistung und Berechnung der Grfahbeträge.
Für gewöhnliche Briese leistet die Post weder im Falle eines
Verlustes oder einer Beschädigung noch im Falle einer verzögerten Beförderung oder Bestellung Ersah. Man lege nie Geld oder Wertpapiere in
gewöhnliche Briefsendungen, sondern benuze dazu den Postanweisungs- oder
Postscheckverkehr, denn für solche Geldübermittlung wird Ersaz zum vollen Betrage geleistet.
Für gewöhuliche Pakete wird der wirklich entstandene Schaden
vergütet, jedoch niemals mehr als 10 M. für jedes Pfund der ganzen
Sendung. Hat z. B. ein Paket bei der Auflieferung 4 Pfund gewogen
und es fehlt eine seidene Bluse im Werte von 180 M. daraus, so wird
troßdem nur gezahlt: 4 Pfund mal 10=40 M.
Vei Nachnahmesendungen wird im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder Beraubung usw. Ersaz geleistet wie sür eine gleiche
Sendung ohne Nachnahme, weil die Haftpslicht der Post erst mit der Ein=
ziehung des Nachnahmebetrags beginnt. Ist eine Nachnahmesendung ohne
ordnungsmåßige Cinziehung des Nachnahmebetrags ausgehändigt worden,
so erseßt die Post dem Absender bei Abtretung seines Anspruchs gegen den
Empfänger an die Post, bei Einschreib- und Wertsendungen sowie bei
gewöhnlichen Paketen den unmittelbaren Schaden bis zum Betrage der
Nachnahme. Zür den eingezogenen Betrag wird Garantie geleistet wie sür
Postanweisungen.
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Added: 22/07/2025
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