Ein- und Ausfuhr von Briefmarken in Deutschland

Mit Verfügung des Herrn Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung vom 27. November Nr. A.I. 18103 ist Herrn Dr. Dietze, dem Leiter der Außenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe, Berlin W 66, Wilhelmstraße 45, die Bearbeitung der Anträge auf Ein- und Ausfuhr von entwerteten Briefmarken übertragen worden. Aus diesbezüglichen Anfragen und Anträge sind an diese Stelle zu richten. Die Außenhandelsstelle für das Buchgewerbe, Zweigstelle Berlin W 66, Wilhelmstraße 45, teilt uns weiter dazu mit, dass ihr die Bearbeitung der Anträge auf Einfuhr von entwerteten Brief-marken (Statistisches Warenverzeichnis Nr. 673 b und für nicht entwertete Briefmarken (Statistisches Warenverzeichnis Nr. 658) vom Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung übertragen worden ist. Zur Deckung der durch die Bearbeitung entstandenen Kosten wird mit Einverständnis des Herren Reichskommissars eine Gebühr von 7 Promille vom Einfuhrwert erhoben. Durch Verfügung des Herrn Reichskommissars VI 45553 vom 13. November d. J. ist ferner auf die Kautionshinterlegung seitens der Briefmarkenhändler verzichtet, dafür aber bestimmt worden, dass von der durch Handelskammerbescheinigung nachgewiesenen Ausfuhr künftighin nur 75 % als Kontingent zur Einfuhr zugelassen werden.

J. Hollander, Emden, Die Danziger Marken-Provisorien 2 Pfennig bis 80 Pfennig mit Abstempelung 17.12.20 sind als durchaus sammelberechtigt zu betrachten, da sie bisher nicht außer Kurs gesetzt wurden und weiter verwendet werden können. Allerdings handelt es sich bei den gesuchten Werten dieser Ausgabe meist um Gefälligkeitsabstempelungen, da sich jeder hüten wird, die gesuchten Marken dem heutigen Risiko der Postbeförderung auszusetzen.

Danzig