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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 234 - 1. quartal 2012 » Literaturbeitrag über Albert Forster

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Gedanken zum Literaturbeitrag 164 über Albert Forster:
[Ton Hulkenberg, E-Mail: a.hulkenberg@casema.nl]

Mit der Formulierung auf Seite 3 bin ich nicht einverstanden: "Am 23. August wurde Forster zum 'Staatsführer' der Freien Stadt Danzig gewählt ..."

Forster wurde natürlich nicht gewählt. Am 22. August 1939 war er auf dem Berghof bei Hitler, um seine Benennung zum Staatsoberhaupt abzustimmen. Ein Alleingang war nicht möglich. Auf Anregung Forsters hat dann der Danziger Senat am 23. August mittags den Beschluss gefasst, den Gauleiter zum Staatsoberhaupt zu erklären. Ein entspr. Brief war von allen 28 Senatoren unterzeichnet worden. Am frühen Morgen des 24. August erließ der Senat eine Rechtsverordnung, durch die der verfassungsändernde Beschluss zum Gesetz erhoben wurde. Senatspräsident Artur Greiser, NSDAP, übergab dann persönlich eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses an Foster mit der Bitte, das Amt des Staatsoberhauptes anzunehmen. Es war schon bekannt, dass Forster dieser Bitte entsprechen würde.

Weiter heißt es in der Literaturbeilage, dass mit dem Gesetz zur Wiedervereinigung Danzigs mit dem Deutschen Reich, das Foste r am 1.9.1939 verfügte, die "Position eines Danziger Staatsoberhauptes abgeschafft wurde".

Forster verkündete das folgende Gesetz:

                        Staatsgrundgesetz, die Wiedervereinigung Danzigs
mit dem Deutschen Reich betreffend


vom 1. September 1939.

Artikel I. Die Verfassung der Freien Stadt Danzig ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Artikel II. Alle gesetzgebende und vollziehende Gewalt wird ausschließlich vom Staatsoberhaupt ausgeübt.

Artikel III. Die Freie Stadt Danzig bildet mit sofortiger Wirkung mit ihrem Gebiet und ihrem Volk einen Bestandteil des Deutschen Reichs.

Artikel IV. Bis zur endgültigen Bestimmung über die Einführung des deutschen Reichsrechts durch den Führer bleiben die gesamten gesetzlichen Bestimmungen außer der Verfassung, die in dem Augenblick des Erlasses dieses Staatsgrundgesetzes gelten, in Kraft.

Danzig, den 1. September 1939.

Albert Forster.

In keinem der 4 Paragraphen wird etwas über das Abdanken Forsters in seiner Position als Staatsoberhaupt erwähnt. Man kann allerdings folgern, dass mit der Einverleibung der Freien Stadt Danzig ins Deutsche Reich ein Staatsoberhaupt praktisch nicht mehr benötigt wird.

Zusätzliche Informationen über Forster kann man dem Buch von Dieter Schenk "Hitlers Mann in Danzig: Gauleiter Forster und die NS-Verbrechen in Danzig-Westpreußen" entnehmen.

Arge Danzig, Rundschreiben 234, Seite 2278.


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Added: 26/01/2012
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