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Gallery » Rundschreiben 129 - 1. Quartal, 1986 » Klaus Böhm, Feldpost

>> Tarnung von Feldpost im Gebiet der ehem. Freien Stadt Danzig  1939 - 1945

>> V. Tarnung von Nachweissendungen
"Einschreib- und Wertsendungen, PAnw und ZK sind stets mit einem Tagesstempel mit Ortsangabe zu bedrucken, auch wenn sie von FpBerechtigten, die eine getarnte Anschrift (§ 9.1) führen, eingeliefert werden."

Abb. 16
Absender: FpNr. 18 558: Stab / Marine-Flak-Abteilung 229
Offener Tagesstempel "Danzig 6/b" und entsprechender Einschreibe-Zettel "Danzig 6"

Mit der Berichtigung Nr. 201 (vor Ende 1943) war das Wort "stets" zu streichen und "Paketkarten" einzufügen.
Die Berichtigung Nr. 202 (vor Ende Februar 1943) sah folgende Änderung vor:
"Bei einigen Ä im Reichsgebiet werden jedoch auch die von Wehrmachteinheiten eingelieferten Einschreib- und Wertsendungen, Pkt, PAnw und Zk getarnt.
Bei diesen 11 erhalten die eingelieferten Einschreib und Wertbriefe sowie die Pktk zu gewöhnlichen und Wertpkt einen Abdruck des Tagesstempels ohne

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Literaturbeilage 124, 1.12.1985, Seite 12.


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Added: 22/03/2016
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