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Gallery » Arge Danzig Rundschreiben 250 » Aus alten Unterlagen: Zeppelin-Post

>> Aus alten Unterlagen
.    [Martin Jenrich, Tel: 030-9914166, eMail: martin.jenrich@web.de]

Zeppelin-Post (alle Gebühren in Gulden)
(Auszug aus dem Literaturbericht über Danziger Postgebühren)

-  Nordamerikafahrten
-  Fernfahrten (Deutschland und Europa)
-  Südamerikafahrten
-  Südamerikafahrten

1) Einschreibesendungen sind ausgeschlossen.
2) Einschreibsendungen zugelassen ab 17. Oktober 1931 (3. Südamerikafahrt), ebenso Drucksachen.
3) sofern Weitersendung in Amerika mit Luftfahrt gewünscht wird. Zusätzlich Zusatz: „und mit Luftpost in Amerika". Hierfür ist je nach Luftverbindung zusätzlich Luftpostzuschlag zu entrichten (Gebühren hierfür siehe „Flugpostgebühren der Freien Stadt Danzig 1919 - 1939" Theo Henn).
4) bis 20 g, je weitere 20 g = 2,75 G, Einschreiben zusätzlich 20 P.
5) Postsendungen, die mit den nicht Danzig berührenden Rundfahrten befördert werden
6) Postsendungen, die auf der Danziger Fahrt befördert werden (LUPOSTA)
7) Einschreiben zusätzlich 20 P., ab 1935 30 P.
8) außer den gewöhnlichen Freigebühren
9) für Weiterbeförderung von Briefsendungen ab New York nach Kanada, Mexiko, Mittelamerika, Westindien, Kolumbien, Venezuela sind außer den Gebühren zu 1) noch die für die Benutzung der Luftposten ab New York geltenden Luftpostzuschlägen zu entrichten (siehe Flugpostgebühren gern. 3).

Quelle: Klaus Wolff, Band 8, 2013

 

Arge Danzig, Rundschreiben 250, 1. Quartal 2016, Seite 2844.


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Added: 05/01/2016
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