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Aus alten Unterlagen:  

Landespostdirektion
der Freien Stadt Danzig
III 1-204


Danzig, den 1. Februar 1936.

Auf Ihre Frage wegen des Stempels auf der wieder beigefügten 5-G.-Marke wird Ihnen mitgeteilt, daß der fragliche Stempel bis 1924 beim Postamt Danzig 1 im Ge-brauch gewesen ist. Seitdem wird er bei der Landespostdirektion zur dienstlichen Entwertung von Postwertzeichen verwendet. Es läßt sich daher nicht sagen, ob die fragliche Marke einen Gefälligkeitsstempel trägt oder nicht, auch die Vermutung, daß sie „nachgestempelt" ist, entbehrt bis zum näheren Nachweis jeder Grundlage. Auf jeden Fall ist aber die Auffassung, daß der Stempel falsch und die Marke wertlos sei, irrig, da die Marke mit einem im Gebrauch befindlichen Stempel entwertet ist.

Ihre Anregung, das Nachstempeln von Marken zu unterlassen, findet mein volles Verständnis. Es ist daher auch den Postämtern ausdrücklich untersagt, Gefälligkeitsstempelungen vorzunehmen. Da ich mich aber den Wünschen um sogenannte efälligkeitsstempel, die an mich von Händlern und Sammlern herangetragen werden und die beweisen, daß eine einheitliche Auffassung in dieser Frage in den beteiligten Kreisen noch nicht besteht, nicht ohne Schädigung meiner eigenen Interessen entziehen kann, so habe ich mir im Einzelfall die Erfüllung dieser Wünsche selbst vorbehalten. Da über diese auch sonst üblichen Gepflogenheiten die beteiligten Kreise ziemlich unterrichtet sein dürften, und da auf keinen Fall von mir postfrische Marken mit Gefälligkeitsstempel  u n t e r  N e n n w e r t  abgegeben werden, vermag ich eine Schädigung der Sammler- und Händlerinteressen durch diese Gefälligkeitsstempelungen nicht anzuerkennen. Ihre im letzten Absatz Ihres Schreibens vom 27. angeführte Mitteilung, daß jetzt noch vereinzelt die sogenannten Neptun-Marken mit einem Stempel des Jahres 1929 abgestempelt werden, wird auch nicht in Abrede gestellt. Dies geschieht unter den oben angeführten Voraussetzungen.

Im übrigen verweise ich hierzu auf die einschlägige Literatur (z. B. Nr. 2/1936 des I.B.J., Vorwort zum Michelkatalog, Bungerz usw.) und sehe mit Interesse der Einsendung Ihrer angekündigten Artikel, die Sie in deutschen philatelistischen Fachzeitschriften über die in Rede stehenden Fragen veröffentlichen wollen, entgegen. Für die Uebersendung eines Stückes Ihrer Abhandlung für die Akten wäre ich Ihnen sehr verbunden.

In Vertretung
gez. Köhler

Hier zeigt sich wieder einmal, wie schwierig es sein kann, über philatelistische Begriffe und deren Auswirkungen eine klare Auslegung zu erzielen, wenn dabei Stellen beteiligt sind, die der Philatelie fernstehen und wenn auch noch Leute dabei mitspielen, die selbst klare philatelistische Begriffe verdunkeln möchten. Leider muß auch festgestellt werden, dass Alexander Bungerz im „Großen Lexikon" etwas zu einer Verwirrung beigetragen hat, wenn er bei der „Gefälligkeitsentwertung" schreibt: „Gewöhnlich ist die G.-E, mit Rückdatierung verbunden". Eine mit Rückdatierung verbundene Gefälligkeitsentwertung gibt es nicht! Wird ein Stempel rückdatiert, so ist die Entwertung einfach falsch, ganz gleich, ob die betreffende Marke noch postläufig ist oder nicht. Man überlege doch bloß, wohin wir kämen, wenn es jemandem einfiele, heute noch mit rückdatierten echten altdeutschen Stempeln altdeutsche Marken zu entwerten! So ein Stempel wäre ja das reinste Platin-Bergwerk!

Es ist erfreulich, wenn die Landespostdirektion Danzig sagt, daß die Anregung, das Nachstempeln von Marken. zu unterlassen, bei ihr volles Verständnis findet. Zweifellos wird es den Bemühungen interessierter Kreise auch gelingen, die Landespostdirektion von der Unmöglichkeit des Verfahrens zu überzeugen, zu dem sie wahrscheinlich durch gänzlich irrige Angaben Einzelner ihre Zustimmung gab.

Nach dankenswerter Mitteilung von Herrn Wilhelm Marx soll der echt gebrauchte Stempel folgende Kennzeichen haben: Obere und untere Sehne 25 mm breit, Breite des Wortes „Danzig" 16 1/4 mm. Bei den Nachstempelungen betragen diese Maße nur 23 3/4 bzw.
l6 1/4 mm.

Das beste Unterscheidungszeichen der beiden Stempel bildet anscheinend der Kennbuchstabe. Beim echten Stempel soll es sich um einen Buchstaben mit geschweiften Balken handeln (also [GRAFIK]), bei dem zum Nachstempeln benutzten um einen in Blockschrift mit geraden Balken (also z).

Es wird sich zweifellos herausstellen, ob derartige Nachstempelungen in größerem Umfange stattgefunden haben. Es ist wohl nicht möglich, daß die Postverwaltung der Freien Stadt Danzig etwas erlauben kann, wofür deutsche Gerichte erst vor einiger Zeit zwei Postbeamten, die deutsche Inflationsmarken mit rückdatierten Stempeln versehen hatten, sehr schwere Strafen auferlegte.

Arge Danzig, Rundschreiben 235, Seite 2304.


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Added: 02/05/2012
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