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Gallery » Rundschreiben 248 - 3. Quartal 2015 » Absender muss Nachporto bezahlen

Absender muss Nachporto bezahlen
[Peter Mette, Tel. 0581-9735015, eMail: P.METTE@web.de]

Text:
Auf Ihr Schreiben vom 1. d. M. teile ich Ihnen mit, daß sich die 5-6-Zimmer-Wohnung in Zoppot, Schloßstr. 4 befindet. Sie ist sonnig und vollkommen renoviert. Besichtigung zu jeder Zeit, ich bitte dann, mich zu benachrichtigen.

P. Tornier
Danzig-Langfuhr
Bahnhofstr. 4
Tel. 41788.

GA P 41 nach Zoppot vom 25.5.31, entwertet mit einem Maschinenstempel zur LUPOSTA
(Wolff Band 2, 2004, Seite 3-34, MS 11.1)

Erforderliches Porto im Ortsverkehr: 10 Pf.
Die Karte ist also nicht ausreichend freigemacht, stellt das PA Danzig 5 fest und legt 10 Pf. Nachporto (handschriftlich mit blau geschrieben) fest.
In Zoppot werden am 26.5.31 zwei Portomarken á 5 Pf. (MiNr. 30) verklebt und abgestempelt. Der Adressat verweigert aber die Annahme, stellt der Briefträger mit seiner Unterschrift fest.
Daraufhin werden ein „Zurück“-Stempel (Wo Band 3, 1997, S. 63, Nr. 233) sowie auf den beiden Portomarken der Kastenstempel „Entlastet“ (Wolff Band 3, Seite 119, Nr. 180) abgeschlagen. Da der Absender in Langfuhr wohnt, wird die Karte zum PA Danzig-Langfuhr 1 gesandt.
Da das erforderliche Nachporto noch aussteht, wird am 27.5.31 eine 10 PF.-Nachportomarke (MiNr. 31) verklebt und abgestempelt. Der Briefträger zieht dann vom Absender das Nachporto ein und händigt ihm die Karte aus.

 

Arge Danzig, Rundschreiben 248, Seite 2752.


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Added: 05/09/2015
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