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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 172 - Juli, August, Sept. 1996 » Circulare - sämmtliche Post-Anstalten und an die Post-Inspectoren

No 44. - 1828

Circulare

an
sämmtliche Post-Anstalten und an die Post-Inspectoren.

Die bisher so häufig, selbst unter Androhung von Strafen, gegebenen Ermahnungen, Briefe und Adressen deutlich zu stempeln, haben noch immer nur bei den wenigsten Post-Anstalten Eingang gefunden. Nicht nur sind sehr viele Briefe, Geld- und Packet-Adressen so mangelhaft gestempelt, dafs der Absendunport nicht erkenntlich ist, sondern es korunien nuch täglich Fiille vor, Wo der Stempel ganz. und gar fehlt. Aus Nachsicht und in Erwartung, dafs die Post-Be amten aus eigenem Pflicht-Antridre der Nachlässigkeit im Briefstenipeln ein Ziel setzen würden, sind die Straf-Bestimnrungen darüber bisher sehen in A usitbung gebracht worden; auch haben die Post-Anstalten die ihnen zur Pflicht gemachte gegenseitige Controlle ganz unterlassen. Da aber die Unordnung ohne Abnehmen fortdauert, so werde icfi diese Bestimmungen jetzt mit Nachdruck um so mehr handhaben lassen, als das Preufsische Postwesen, in Absicht auf gedachte Stempelung, zu meinem Be-dauern, offenbar vielen anderen Post-Administrationen nachstehet.

Die undeutliche Stempelung der Briefe hat, was auch dagegen zur Entschuldigung eingewandt Werden wijl, ihren Grund einzig und allein in der Nachlässigkeit der Offreianton und in der unzweeknräfsigen Behandlung der. Stempel. Einzelne Post-Aemter von bedeutendem Geschäfts-Umfange, wo das Stempelgeschäft mit Ordnung gehandhabt wird, geben den Beweis, dafs. verrnüge des jetzigen Apparats gut und deutlich gestempelt werden kann.  Um alle -Einwendungen.hiergegen für die Folge zu beseitigen, habe ich diesem Circulare eine ausführliche Anleitung, Wie das Geschäft des Stempelns am zweeklurifsigsten und leichtesten zu bewerkstelligen ist, beifijen lassen.

Den Post-Anstalten wird zur Pflicht gemacht, die in diesem Leitfaden gegebenen Anweisungen wegen Reinigung der Stempel, wegen der Vorrich-tung zum Stempeln und der Manipulation bei diesem Geschäfte genan zu befolgen. Die Post-Inspectoreu werden angewiesen, hierauf sorgfältig zu achten, auch auf das Stempeln der Briefe bei den Post-Anstalten ihr genaues . Angenmerk zu richten, und in jedem Falle; wo sie undeutlich oder gar nicht gestempelte Adressen vorfinden, von den schuldigen Post-Anstalten sofort die Ordnungs-Strafe von 20 Sgr. einzuziehen, die Straf-Beträge aber, unter Anzeige an das General-Post-Amt, der Post-Armen-Kasse einzusenden.

Ich mache die Post-Amts-Vorsteher und die Post-Inspeetoren dafür verantwortlich, dafs die Nachlässigkeit. im Stempeln endlich aufhöre.

Berlin, den. 1, 2. Decciuber 1828.

Der General-Postmeister.

Nagler.

 

Rundschreiben 172, Literaturbeilage 974, 30.07 1996, Seite 4.


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Added: 14/11/2015
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